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Im Test seit 2021: Schritt für Schritt zum eRezept

Im Test seit 2021: Schritt für Schritt zum eRezept

Einzug des eRezepts in den Praxisalltag – Seit dem 01. Juli 2021 läuft die Testphase in ausgewählten Praxen.1 Die Abläufe in den Praxen sollen so vereinfacht und die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen eingedämmt werden.2 Einen Überblick, wie das genau funktioniert, geben wir Ihnen hier!

Im Test seit 2021: Schritt für Schritt zum eRezept

Was sich ändern soll, wenn das eRezept kommt

Das elektronische Rezept (eRezept) soll dazu dienen, Verordnungen digital zu erstellen, zu übermitteln und einzulösen.3 Seit dem 01.07.2021 wird das eRezept mittlerweile bundesweit in ausgewählten Praxen getestet.1 Eigentlich sollte es für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden, ab 01.01.2022 zur Pflicht werden.3 Nun wird jedoch die Testphase verlängert.1 Die Gründe dafür:

  • Bisher gab es nur eine geringe Anzahl Testteilnehmer:innen und es wurden nur wenige Rezepte verarbeitet.1
  • Die Anwendung scheint noch nicht robust genug zu sein.1
  • Bislang können noch nicht alle Apotheken eRezepte annehmen und verarbeiten.1

Die Verpflichtung zur Nutzung des eRezepts soll es nun nach offizieller Einführung geben. Ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.1

Sofern die Verordnungssoftware dies unterstützt, ist es dann auch möglich – aber nicht verpflichtend –, das eRezept einzusetzen für:3

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahlende (entspricht dem „blauen“ Privatrezept)
  • Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel, für gesetzlich versicherte Selbstzahlende (entspricht dem „grünen“ Rezept)
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel, die von Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen bezahlt werden
  • Die entsprechenden Papierformulare können hier jedoch zunächst weiterverwendet werden. Das gilt auch für Privatversicherte: Eine Nutzung des eRezepts ist hier bislang noch nicht möglich.3

Schritt für Schritt: Wie funktioniert das eRezept?

Schritt 1 – Komfortsignatur aktivieren:

  • Die Ärztin oder der Arzt aktiviert über ein Kartenterminal die Komfortsignatur, mit der bis zu 250 eRezepte innerhalb von 24 Stunden signiert werden können. Dafür werden ein Heilberufsausweis und ein PIN-Code benötigt.4

Schritt 2 – eRezept erstellen:

  • Ein Medikament wird wie üblich über das Praxisverwaltungssystem verschrieben. Das eRezept wird dabei automatisch auf Vollständigkeit geprüft.4

Schritt 3 – eRezept signieren und speichern:

  • Das eRezept wird mit nur einem Klick durch den Arzt oder die Ärztin elektronisch signiert. Mit dieser Signatur wird das eRezept dann verschlüsselt gespeichert. Die Rezeptdaten können später in der Apotheke abgerufen werden. Dies geschieht über einen Code, den die Patient:innen erhalten.4

Schritt 4 – Patient:innen erhalten eRezept:

  • Die Patient:innen können jetzt die Verordnung in ihrer eRezept-App einsehen. Darin befindet sich auch der Code, der für das Einlösen in der Apotheke benötigt wird.4
  • Patient:innen, die eine solche App nicht nutzen möchten / können oder sich zusätzlich einen Ausdruck wünschen, können diesen bekommen. Hierauf ist keine weitere Unterschrift notwendig.4

Schritt 5 – Einlösen in der Apotheke:

  • Patient:innen, die eine App nutzen, können den Code darin in der Apotheke abscannen lassen. Die Apotheke erhält dadurch die eRezept-Daten und kann die verordneten Medikamente ausgeben.3
  • Patient:innen, die einen Ausdruck auf Papier erhalten haben, gehen mit diesem einfach in die Apotheke und lassen den darauf abgedruckten Code ebenfalls scannen.3

Was sich im Praxisablauf ändert

Bei der Nutzung des eRezepts ergeben sich folgende Änderungen für den Praxisablauf:

  • Um das eRezept ausdrucken zu können, ist kein spezieller Vordruck nötig. Der Ausdruck für Patient:innen kann einfach auf normalem DIN A4- oder DIN A5-Papier mit einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker erstellt werden.4
  • Ärzt:innen müssen nicht mehr jedes Rezept einzeln per Hand unterschreiben.4
  • Das gilt auch für regelmäßig verordnete Rezepte. Es ist zudem nicht mehr nötig, dass Patient:innen sich diese regelmäßig persönlich abholen.4 Folgerezepte innerhalb eines Quartals können elektronisch übermittelt und über die eRezept-App zur Verfügung gestellt werden.5
  • Bei Videosprechstunden können Rezepte digital ausgestellt und von den Patient:innen direkt in der App abgerufen werden.4
  • Formfehler auf eRezepten kommen wesentlich seltener vor. Dadurch, dass die Apotheken die eRezepte direkt digital weiterverarbeiten können, kommt es so zu weniger Rückfragen von Apotheker:innen.4

Blick in die Zukunft

Die bisher noch überschaubaren Anwendungsbereiche des eRezepts sollen noch ausgebaut werden. In Zukunft soll das eRezept auch weitere Verordnungen abdecken, für die aktuell noch das Papierrezept genutzt werden muss, z. B.:3

  • Verordnungen von Betäubungsmitteln
  • Verordnungen von z. B. Verbandmitteln
  • Verordnungen von Hilfsmitteln
  • Verordnungen von Sprechstundenbedarf
  • u. v. m.

Unser Fazit für Sie
Das elektronische Rezept (eRezept) soll dazu dienen, Verordnungen digital zu erstellen, zu übermitteln und einzulösen.3 Ärzt:innen und Patient:innen müssen das eRezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nutzen, die von der GKV bezahlt werden.3 Dies gilt jedoch erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase.1 Die Patient:innen können ihre Verordnungen in der eRezept-App einsehen. Darin befindet sich auch ein Code, der für das Einlösen in der Apotheke benötigt wird. Patient:innen, die eine solche App nicht nutzen möchten oder sich zusätzlich einen Ausdruck wünschen, können diesen bekommen. Hierauf ist keine weitere Unterschrift notwendig.4

Quellen

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Anwendungen der TI – Elektronisches Rezept (eRezept). Stand: 22.12.2021. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/erezept.php#conten53086 [eingesehen am 06.01.2022].
  2. Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das E-Rezept kommt! Stand: 02.12.2021. Abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html [eingesehen am 08.12.2021].
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Praxisinfo elektronisches Rezept. Stand: Juni 2021. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/erezept.php#conten53086 [eingesehen am 08.12.2021].
  4. Gematik. Das E-Rezept in (Zahn-)Arztpraxen. Stand: 30.06.2021. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/aerzte/#c2593 [eingesehen am 08.12.2021].
  5. Gematik. E-Rezept Neue Perspektiven. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen [eingesehen am 20.12.2021].

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