HPV-Impfung für Erwachsene – eine Rechnung die aufgeht!
HPV-Impfung für Erwachsene – eine Rechnung die aufgeht!
Kostenübernahme der HPV-Impfung bei Erwachsenen – wir unterstützen Sie mit fundierten Informationen zur Verordnung und Abrechnung. So lassen sich bürokratische Hürden reduzieren und der Zugang zur HPV-Impfung erleichtern.
HPV-Impfung auch für Erwachsene über 18 Jahre individuell noch sinnvoll und wichtig
Die wichtigste Präventionsmaßnahme, um bestimmten HPV-assoziierten Erkrankungen vorbeugen zu können, ist die HPV-Impfung.1 Zur Reduktion der Krankheitslast durch bestimmte HPV-assoziierte Tumoren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine frühzeitige Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 9–14 Jahren.2 Versäumte Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.2 Doch wie die STIKO bestätigt, können auch junge Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren individuell noch von einer Impfung profitieren.2 Auch wenn es schon zu einer Infektion mit einem oder mehreren HPV-Typen gekommen ist, kann die Impfung trotzdem noch vor den anderen in der jeweiligen Impfung enthaltenen Typen schützen, mit denen man noch nicht infiziert ist.3,4
HPV-Impfung mit GARDASIL® 9
Seit 2015 ist mit GARDASIL® 9 ein nonavalenter Impfstoff verfügbar. Basierend auf epidemiologischen Studien nimmt man an, dass GARDASIL® 9 vor den HPV-Typen schützen kann, die z. B. für etwa 90 % der Zervixkarzinome (HPV-Typen 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58) und 90 % der Genitalwarzen (HPV-Typen 6 und 11) verantwortlich sind.5
GARDASIL® 9 ist ab einem Alter von 9 Jahren ohne Altersobergrenze gegen folgende HPV-Erkrankungen indiziert:5
- Vorstufen maligner Läsionen und Karzinome, die die Zervix, Vulva, Vagina und den Anus betreffen und die durch die Impfstoff-HPV-Typen verursacht werden.
- Genitalwarzen (Condylomata acuminata), die durch spezifische HPV-Typen verursacht werden.
Wie wird geimpft?
Je nach Alter des Patienten unterscheidet sich das empfohlene Impfschema – und damit auch der Abrechnungsweg.6,7 Für GARDASIL® 9 gilt folgendes Impfschema:
- Impfung bei Jungen und Mädchen im Alter von 9–14 Jahren zum Zeitpunkt der ersten Injektion: 2-Dosen-Impfschema (Impfabstand 0, 6–12 Monate). Die zweite Dosis sollte zwischen 5 und 13 Monaten nach der ersten Dosis verabreicht werden. Bei einem Abstand von < 5 Monaten ist eine dritte Impfdosis notwendig.5
- Impfung ab einem Alter von 15 Jahren zum Zeitpunkt der ersten Injektion: 3-Dosen-Impfschema (Impfabstand 0, 2, 6 Monate). Die zweite Dosis sollte frühestens 1 Monat nach der ersten und die dritte frühestens 3 Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden. Alle 3 Dosen sollten innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr verabreicht werden.5

Abb. 1: Impfschema der HPV-Impfung. Grafik erstellt von MSD nach Daten des Robert Koch-Institus und den Fachinformationen GARDASIL® 9 und CERVARIX®.2,5,8
Verordnen und abrechnen für Erwachsene über 18 Jahre
Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Viele Krankenversicherungen haben ihre Leistungen darüber hinaus ausgeweitet und übernehmen auf Anfrage die Impfkosten auch für junge Frauen und Männer über 18 Jahre. Die Höhe des erstatteten Kostenanteils kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.

Abb. 2: Entscheidungsschema für die Verordnung von Impfstoffen als freiwillige Zusatzleistung der Krankenkassen. Abbildung erstellt von MSD nach Informationen des Deutschen Apothekenportals, der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern, der KV Hamburg, der KV Nordrhein, der KV Niedersachsen, der KV Berlin, der KV Sachsen und der KV Westfalen Lippe.7,9–14
- Ermutigen Sie Ihre Patienten über 18 Jahre, sich bei der Krankenversicherung nach der Kostenübernahme der HPV-Impfung zu erkundigen. Auf Ihre Empfehlung kommt es an!
- Geben Sie Ihren Patienten einen Abreißzettel mit, den sie an ihre Krankenkasse schicken können, um eine Anfrage zur Kostenübernahme der HPV-Impfung zu stellen!
Wie erfolgen Verordnung und Abrechnung dieser freiwilligen Zusatzleistung ab 18 Jahren in der Regel?
- Verordnung bei Erwachsenen über ein Privatrezept
-
Abrechnung der Impfleistung nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):7
- GOÄ-Ziffer 375 (Schutzimpfung [intramuskulär, subkutan] – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass.15
- Auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sind möglich.15
Was benötigen Ihre erwachsenen Patienten in der Regel für die Kostenerstattung?
- Das Privatrezept
- Eine Rechnung über die Behandlung
- Bei manchen Krankenversicherungen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Hinweis: in der Apotheke den Kassenbeleg geben lassen und aufbewahren!
Geben Sie Ihren Patienten zusätzlich zum Rezept einen Abreißzettel mit, den sie an ihre Krankenkasse schicken können, um einen Antrag zur Kostenübernahme der HPV-Impfung zu stellen!
In einigen Regionen bestehen zur HPV-Impfung Erwachsener gesonderte Impfvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und verschiedenen Krankenkassen. In diesen Fällen kann die HPV-Impfung für die in der Vereinbarung beschriebenen Patientengruppe zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse verordnet werden, siehe Abb. 2. (Arzneiverordnungsblatt Muster 16/eRezept, Markierungsfeld „8“ für Impfung kennzeichnen, in Sachsen bei einigen Krankenkassen über den Sprechstundenbedarf).10,13,16
Die KV Berlin, die KV Hamburg, die KV Niedersachsen, die KV Nordrhein, die KV Sachsen und die KV Westfalen-Lippe stellen auf ihren Webseiten eine Übersicht der als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) vereinbarten Impfungen inklusive Abrechnungshinweisen bereit oder Sie kontaktieren die zuständige KV direkt.
In der nachfolgenden interaktiven Abbildung finden Sie Informationen zu den regionsspezifischen Verordnungen der HPV-Impfung in der Kassenärztlichen Vereinigung. Einfach eine der 17 Regionen auf der Deutschlandkarte auswählen und Abgabekarte downloaden!
Abb. 3: Interaktive Abbildung zur regionsspezifischen Verordnung der HPV-Impfung in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Für die Regionen Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe finden Sie jeweils eine eigene Abgabekarte mit der Verordnung der HPV-Impfung zum Download. Die Verordnungen für die Gebiete Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind in der allgemeinen Abgabekarte zur Kassenärztlichen Vereinigung dargestellt, die Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
Gute Gründe für die HPV-Impfung von Erwachsenen ab 18 Jahren und Anlässe, die Sie zum Impfpass-Check nutzen können, finden Sie im Beitrag Check-up nutzen, HPV-Impfstatus prüfen – Prävention fördern!
Abkürzungen
GOÄ: Gebührenordnung
KV: Kassenärztliche Vereinigung
RKI: Robert Koch Institut
STIKO: Ständige Impfkommission
Quellen
- RKI. RKI-Ratgeber Humane Papillomviren; Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 27/2018. Letzte Aktualisierungen: Dezember 2023 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_HPV.html.
- Robert Koch-Institut (RKI). Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026 Epid Bull 2026;4:1- 79; 2026 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2026/04_26.pdf?__blob=publicationFile.
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Die HPV Impfung: Infos für Jugendliche & ihre Eltern [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/humanes-papilloma-virus/#toc_Informationen_fur_Eltern.
- Meites E et al. Epdemiology and Prevention of Vaccine-Preventable Diseases: Chapter 11: Human Papillomavirus; 2024 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.cdc.gov/pinkbook/hcp/table-of-contents/chapter-11-human-papillomavirus.html.
- Fachinformation GARDASIL® 9 Stand Juni 2026.
- Robert Koch-Institut. Faktenblatt HPV-Impfung; 2025 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/Faktenblaetter-zum-Impfen/HPV.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
- Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Aktuelle Verordnungsinformation – Impfstoffe richtig verordnen und abrechnen; 2022 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Impfstoffe-richtig-verordnen-und-abrechnen/.
- Fachinformation Cervarix®. Stand Oktober 2021.
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Bezug von Impfstoffen; 2022 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/verordnung/bezug-von-impfstoffen.html.
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Vereinbarungen zu Reise-/Satzungsimpfungen; 2025 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvno.de/praxis/recht-vertraege/vertraege/impfen/reiseschutz-und-hpv-impfung.
- Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Vereinbarung über die Durchführung von HPV-Impfungen als Satzungsleistung mit der AOK Niedersachsen (AOKN); 2026 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvn.de/Mitglieder/Publikationen/KVNachrichten+Januar+2026/Vereinbarung+über+die+Durchführung+von+HPV-Impfungen+als+Satzungsleistung+mit+der+AOK+Niedersachsen+(AOKN).html.
- Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost handelnd als Landesverband Berlin gemäß § 207 Abs. 45GB V; 2021 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/vertraege_kv_berlin/impfen/impfen_aok_vereinbarung2021.pdf.
- KV Sachsen. Gesamtübersicht Schutzimpfungen; 2024 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvsachsen.de/fileadmin/KV-Sachsen_Website/01_Praxen/Verordnungen/Impfen/2024-11-28_Gesamtuebersicht_Schutzimpfungen.pdf.
- KV Westfalen Lippe. Übersicht der zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen; 2026 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/Rechtsquellen_und_Vertraege/Impfvereinbarung/UEbersicht_Zusaetzlich_vereinbarte_Satzungsimpfungen_fuer_Westfalen_aktuell.pdf.
- GOÄ-Ratgeber. Abrechnung von Impfungen. Deutsches Ärzteblatt; 12(Heft 35-36).
- Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Impfvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein; 2025 [abgerufen am 21.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Vertraege/Impfungen/Impfvereinbarung/2025_07_01_Impfvereinbarung_OCR.pdf.
DE-GSL-00371 07/26