HPV-Impfung für Erwachsene – eine Rechnung die aufgeht!
HPV-Impfung für Erwachsenen – eine Rechnung, die aufgeht!
Kostenübernahme der HPV-Impfung bei Erwachsenen – wir unterstützen Sie mit fundierten Informationen zur Verordnung und Abrechnung. So lassen sich bürokratische Hürden reduzieren und der Zugang zur HPV-Impfung erleichtern – für die Prävention bestimmter HPV-bedingter Erkrankungen.
HPV-Impfung auch für Erwachsene über 18 Jahre noch sinnvoll und wichtig
Die wichtigste Präventionsmaßnahme, um bestimmten HPV-assoziierten Erkrankungen vorbeugen zu können, ist die HPV-Impfung.1 Zur Reduktion der Krankheitslast durch bestimmte HPV-assoziierte Tumoren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die HPV-Impfung als Standardimpfung für alle Jungen und Mädchen von 9–14 Jahren.2 Eine verpasste Immunisierung soll idealerweise bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden, ist aber auch später noch möglich.2 Wie die STIKO bestätigt, können auch junge Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren noch von einer Impfung profitieren.2 Auch wenn sie bereits infiziert sind, denn persistierende HPV-Infektionen sind eher Einzelinfektionen, sodass eine Impfung gegebenenfalls Schutz vor den anderen im Impfstoff enthaltenen HPV-Typen bieten kann, mit denen man noch nicht infiziert ist.3
Der HPV-Impfstoff GARDASIL® 9
Mit GARDASIL® 9 gibt es seit 2015 einen nonavalenten Impfstoff auf dem deutschen Markt. Basierend auf epidemiologischen Studien nimmt man an, dass GARDASIL® 9 vor den HPV-Typen schützen kann, die z. B. für etwa 90 % der Zervixkarzinome (HPV-Typen 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58) und 90 % der Genitalwarzen (HPV-Typen 6 und 11) verantwortlich sind.4
GARDASIL® 9 ist ab einem Alter von 9 Jahren ohne Altersobergrenze gegen folgende HPV-Erkrankungen indiziert:4
- Vorstufen maligner Läsionen und Karzinome, die die Zervix, Vulva, Vagina und den Anus betreffen und die durch die Impfstoff-HPV-Typen verursacht werden.
- Genitalwarzen (Condylomata acuminata), die durch spezifische HPV-Typen verursacht werden.
Wie wird geimpft?
Je nach Alter des Patienten unterscheidet sich das empfohlene Impfschema – und damit auch der Abrechnungsweg.5,6 Für GARDASIL® 9 gilt folgendes Impfschema:
- Impfung bei Jungen und Mädchen im Alter von 9–14 Jahren: 2-Dosen-Impfschema (Impfabstand 5 Monate). Bei einem Abstand von < 5 Monaten ist eine dritte Impfdosis notwendig.4
- Nachholimpfung im Alter von ≥ 15 Jahren: 3-Dosen-Impfschema (0, 2, 6 Monate). Die zweite Dosis sollte frühestens 1 Monat nach der ersten und die dritte frühestens 3 Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden. Alle 3 Dosen sollten innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr verabreicht werden.4

Abb. 1: Impfschema der HPV-Impfung. Grafik erstellt von MSD nach Daten des Robert Koch-Institus und den Fachinformationen GARDASIL® 9 und CERVARIX®.2,4,7
Verordnen und abrechnen für Erwachsene über 18 Jahre
Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Viele Krankenversicherungen haben ihre Leistungen darüber hinaus ausgeweitet und übernehmen auf Anfrage die Impfkosten auch für junge Frauen und Männer über 18 Jahre. Die Höhe des erstatteten Kostenanteils kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.

Abb. 2: Entscheidungsschema für die Verordnung von Impfstoffen als freiwillige Zusatzleistung der Krankenkassen. Abbildung erstellt von MSD nach Informationen des Deutschen Apothekenportals, der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern, der KV Hamburg, der KV Nordrhein, der KV Niedersachsen, der KV Berlin, der KV Sachsen und der KV Westfalen Lippe.6,8–13
- Ermutigen Sie Ihre Patienten über 18 Jahre, sich bei der Krankenversicherung nach der Kostenübernahme der HPV-Impfung zu erkundigen. Auf Ihre Empfehlung kommt es an!
- Geben Sie Ihren Patienten einen Abreißzettel mit, auf dem sie eine Anfrage zur Kostenübernahme der HPV-Impfung stellen können!
Wie erfolgen Verordnung und Abrechnung dieser freiwilligen Zusatzleistung ab 18 Jahren in der Regel?
- Verordnung bei Erwachsenen über ein Privatrezept
-
Abrechnung der Impfleistung nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):6
- GOÄ-Ziffer 375 (Schutzimpfung [intramuskulär, subkutan] – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass.14
- Auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sind möglich.14
Was benötigen Ihre erwachsenen Patienten in der Regel für die Kostenerstattung?
- Das Privatrezept
- Eine Rechnung über die Behandlung
- Bei manchen Krankenversicherungen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Hinweis: in der Apotheke den Kassenbeleg geben lassen und aufbewahren!
Geben Sie Ihren Patienten zusätzlich zum Rezept einen Abreißzettel mit, auf dem sie einen Antrag zur Kostenerstattung der HPV-Impfung stellen können!
In einigen Regionen bestehen zur HPV-Impfung Erwachsener gesonderte Impfvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und verschiedenen Krankenkassen. In diesen Fällen kann die HPV-Impfung für die in der Vereinbarung beschriebenen Patientengruppe zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse verordnet werden, siehe Abb. 2 (Arzneiverordnungsblatt Muster 16, Markierungsfeld „8“ für Impfung kennzeichnen, in Sachsen bei einigen Krankenkassen über den Sprechstundenbedarf).9,12,15
Die KV Berlin, die KV Hamburg, die KV Niedersachsen, die KV Nordrhein, die KV Sachsen und die KV Westfalen-Lippe stellen auf ihren Webseiten eine Übersicht der als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) vereinbarten Impfungen inklusive Abrechnungshinweisen bereit oder Sie kontaktieren die zuständige KV direkt.
Eine Übersicht, welche Impfungen als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) Satzungsimpfungen mit den entsprechenden Abrechnungsziffern verordnet werden dürfen, ist außerdem im KV-Safe Net zu finden unter: KV SafeNet > Download > Verträge und Vereinbarungen > weitere Verträge > Impfvereinbarungen > Impfungen außerhalb Schutzimpfungsrichtlinie.6
In der nachfolgenden interaktiven Abbildung finden Sie Informationen zu den regionsspezifischen Verordnungen der HPV-Impfung in der Kassenärztlichen Vereinigung. Einfach eine der 17 Regionen auf der Deutschlandkarte auswählen und Abgabekarte downloaden!
Abb. 4: Interaktive Abbildung zur regionsspezifischen Verordnung der HPV-Impfung in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Für die Regionen Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe finden Sie jeweils eine eigene Abgabekarte mit der Verordnung der HPV-Impfung zum Download. Die Verordnungen für die Gebiete Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind in der allgemeinen Abgabekarte zur Kassenärztlichen Vereinigung dargestellt, die Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
Gute Gründe für die HPV-Impfung von Erwachsenen ab 18 Jahren und Anlässe, die Sie zum Impfpass-Check nutzen können, finden Sie im Beitrag Check-up nutzen, HPV-Impfstatus prüfen – Prävention fördern!
Abkürzungen
GOÄ: Gebührenordnung
KV: Kassenärztliche Vereinigung
RKI: Robert Koch Institut
STIKO: Ständige Impfkommission
Quellen
- RKI. RKI-Ratgeber Humane Papillomviren; Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 27/2018. Letzte Aktualisierungen: Dezember 2023 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_HPV.html?nn=16777040.
- Robert Koch-Institut (RKI). Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2025 Epid Bull 2025;4:1- 75; 2025 [abgerufen am 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf?__blob=publicationFile&v=7.
- Robert Koch-Institut. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erreger und Impfung; 2025 [abgerufen am 21.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/HPV/FAQ-Liste_HPV_Impfen.html.
- Fachinformation GARDASIL® 9. Stand September 2024.
- Robert Koch-Institut. Faktenblatt HPV-Impfung; 2019 [abgerufen am 19.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/Faktenblaetter-zum-Impfen/HPV.html?nn=16910970.
- Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Aktuelle Verordnungsinformation – Impfstoffe richtig verordnen und abrechnen; 2022 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Impfstoffe-richtig-verordnen-und-abrechnen/.
- Fachinformation Cervarix®. Stand Oktober 2021.
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Bezug von Impfstoffen [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/verordnung/bezug-von-impfstoffen.html.
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und HPV-Impfung; 2024 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvno.de/praxis/recht-vertraege/vertraege/impfen/reiseschutz-und-hpv-impfung.
- Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Vereinbarung über die Durchführung von HPV-Impfungen als Satzungsleistung mit der AOK Niedersachsen (AOKN) [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvn.de/Mitglieder/Publikationen/Rundschreiben/KVN+Rundschreiben+Dezember+2023/Vereinbarung+%C3%BCber+die+Durchf%C3%BChrung+von+HPV_Impfungen+als+Satzungsleistung+mit+der+AOK+Niedersachsen+%28AOKN%29-p-29282.html.
- Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost handelnd als Landesverband Berlin gemäß § 207 Abs. 45GB V [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/vertraege_kv_berlin/impfen/impfen_aok_vereinbarung2021.pdf.
- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Gesamtübersicht Schutzimpfungen [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvsachsen.de/fileadmin/KV-Sachsen_Website/01_Praxen/Verordnungen/Impfen/2024-11-28_Gesamtuebersicht_Schutzimpfungen.pdf.
- KV Westfalen Lippe. Übersicht der zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen; 2024 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/Rechtsquellen_und_Vertraege/Impfvereinbarung/UEbersicht_der_zusaetzlich_vereinbarten_Satzungsimpfungen__Stand_01012023.pdf.
- GOÄ-Ratgeber. Abrechnung von Impfungen. Deutsches Ärzteblatt; 12(Heft 35-36).
- Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der IKK Nord; Stand 2020 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Verordnungen/Impfen/Impfvereinbarung_Januar_2020_OCR.pdf.
DE-GSL-00371 04/25