
Masern
Masern sind eine hochansteckende Virus-Erkrankung. Typisch sind Fieber, eine Entzündung der oberen Atemwege und ein charakteristischer Hautausschlag.1 Aufgrund der möglichen Komplikationen sind Masern keine harmlose Krankheit.2 Hier finden Sie Wissenswertes, auch zum Impfschutz!
Fakten zu Masern-Infektionen
- Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten.3
- Masern sind keine harmlose Kinder-Krankheit. Auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken.4
- Vor Einführung der Masern-Impfung im Jahr 1963 starben jährlich weltweit etwa 2,6 Millionen Menschen an den Masern.5
- Allein zwischen 2000 und 2024 konnten der WHO zufolge durch die Masern-Impfung schätzungsweise weltweit rund 59 Millionen Menschenleben gerettet werden.5
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird.1 Die Masern-Erkrankung führt zu einer vorübergehenden Schwächung des Immunsystems, die möglicherweise bis zu 3 Jahre andauern kann. Dadurch kann das Auftreten von zusätzlichen Infektionen mit anderen Krankheitserregern begünstigt werden. Infolgedessen kann es zu folgenden Erkrankungen kommen: Am häufigsten treten hier Mittelohrentzündungen, Durchfallerkrankungen, Bronchitis und Lungenentzündungen auf. Eine schwerwiegende Komplikation ist die Gehirnentzündung, die bei 0,1 % der Fälle vorkommt und dann in 10 – 20 % der Fälle tödlich verläuft. Bei ca. 20 – 30 % der Fälle ist mit Folgeschäden am zentralen Nervensystem zu rechnen.3
Wie viele Menschen erkranken weltweit an Masern?
Masern kommen auf der ganzen Welt vor. Weltweit starben im Jahr 2022 etwa 136.000 Menschen daran. Am häufigsten betroffen waren Kinder unter 5 Jahren.3 Masern sind nach wie vor weit verbreitet, vor allem in Teilen Afrikas, des Nahen Ostens und Asiens. Die überwiegende Mehrheit der Todesfälle durch Masern tritt in Ländern mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen oder schwacher Gesundheitsinfrastruktur auf, die Schwierigkeiten haben, alle Kinder mit Impfungen zu erreichen.5
Im Jahr 2024 gab es in 59 Ländern große oder schwerwiegende Masernausbrüche, was nahezu dem 3-fachen von 2021 entspricht. Trotz rückläufiger Todesfälle nahmen die Masernfälle weltweit stark zu: Für das Jahr 2024 wurden rund 11 Millionen Infektionen geschätzt, das waren nahezu 800.000 mehr als vor der Pandemie im Jahr 2019. Bezogen auf 2019 sind 2024 die Masern-Fälle in der WHO-Region des Mittleren Ostens und der Europäischen Region mit 86 % und 47 % gestiegen.6 Der Anteil der Kinder, die eine 1. Masern-Impfdosis erhalten haben, lag 2025 bei 84 % und damit knapp unter dem Wert von 2019 (86 %).5
Wie häufig sind Masern in Deutschland?
In den Jahren 2020 bis 2022 gab es aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen starken Rückgang der Masern-Fälle.7 Von 2023 auf 2024 wurde ein Anstieg der Masern-Fallzahlen von 797 auf 645 Fälle beobachtet.1 Im Jahr 2025 sank die Fallzahl auf 234 Erkrankungen.8 Für 2026 wurden bis zur 30. Kalenderwoche (KW) 61 Fälle gemeldet (Vergleich 30. KW 2025: 179 Fälle).9
Deutschland strebt1 – genauso wie alle WHO-Regionen weltweit3 – eine Elimination der Masern an.1 Laut WHO kommen wir diesem Ziel dann näher, wenn weniger als 1 Masernfall pro 1 Million Einwohner:innen vorkommt. Für das Jahr 2024 wurde errechnet, dass die Häufigkeit, mit der neue Masern-Fälle auftreten, bei 0,8 Erkrankten pro 100.000 Einwohner:innen liegt. Damit kommen Masern knapp 9x häufiger vor als in den 5 Jahren zuvor. Die von der WHO vorgegebene richtungsweisende sogenannte Indikatorinzidenz auf dem Weg zur Elimination der Masern wurde, ebenfalls im Vergleich zu den Vorjahren, deutlich überschritten.1
In Deutschland brechen Infektionsketten meist innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen wieder ab. Die größten Ausbrüche 2024 begannen durch das Einschleppen von Masern aus dem Ausland. Die Ausbrüche wurden meist zu Hause oder in Flüchtlingsunterkünften festgestellt. Es ist weiterhin wichtig, Lücken im Impfschutz insbesondere bei Personen, die nach Deutschland für längere Zeit einreisen, zu erkennen und so schnell wie möglich zu schließen.1
Welche Altersgruppen erkranken in Deutschland besonders häufig an Masern?
Im Vergleich zu anderen Altersgruppen erkranken Kinder unter 1 Jahr und 1-jährige Kinder besonders häufig an Masern.3 Rund 47 % der 2024 gemeldeten Fälle traten in der Altersgruppe der 0 – 9-Jährigen auf.1 Seit einigen Jahren nimmt der Anteil älterer Altersgruppen zu. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte der an Masern Erkrankten älter als 15 Jahre. Etwa 20 % der Masern-Erkrankungen betreffen Kinder im Alter von 2 bis 9 Jahren.3
Wie kann man sich mit Masern anstecken?
Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten des Menschen. Auch wer dem Masernvirus nur kurzzeitig ausgesetzt ist, infiziert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 % mit Masern. Bei über 90 % der Infizierten, die nicht durch Impfungen oder eine durchgemachte Masern-Erkrankung geschützt sind, treten wahrnehmbare Symptome auf.3
Die Ansteckung kann zum einen über das Einatmen infektiöser Tröpfchen erfolgen, die an Masern erkrankte Menschen beim Sprechen, Husten und Niesen absondern. Zum anderen werden Masern durch den Kontakt mit ansteckenden Sekreten aus der Nase oder dem Rachen übertragen, die das Masernvirus enthalten.3 Das Masernvirus infiziert zunächst die Atemwege und breitet sich dann im Körper aus.5
Masern sind keine Kinderkrankheit
An Masern können nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene erkranken.4 Mehr als 50 % der Masernfälle in Deutschland treten heutzutage bei > 15-Jährigen auf.3 Das liegt daran, dass viele Kinder gegen Masern geimpft sind, und vermehrt ungeschützte Personen erkranken.4 Wer einmal Masern hatte, ist vor einer erneuten Erkrankung geschützt. Allerdings ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Masernvirus zu einer vorübergehenden Immunschwäche führt, die möglicherweise bis zu 3 Jahre andauern kann. Damit geht eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionen mit anderen Krankheitserregern einher.3
Eine Masern-Erkrankung beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag an der Mundschleimhaut, der durch kalkspritzerartige weiße Flecken (sogenannte Koplik-Flecken) gekennzeichnet ist. Am 2. – 4. Tag nach dem Auftreten der ersten Symptome entstehen die charakteristischen bräunlich-rosafarbenen Hautflecken, die in der Fachsprache als „makulopapulöses Masernexanthem“ bezeichnet werden. Diese Hautflecke treten als erstes im Gesicht und hinter den Ohren auf und bleiben 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen kommt es häufig zu einer Schuppung der Haut. Am 5. – 7. Erkrankungstag sinkt die Körpertemperatur.3
Eine Infektion mit dem Masernvirus führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche, die möglicherweise bis zu 3 Jahre andauern kann. In dieser Zeit kann eine erhöhte Anfälligkeit für zusätzliche Infektionen mit anderen Krankheitserregern bestehen. Am häufigsten treten eine Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfälle auf. Bei etwa 0,1 % der Masern-Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung, die als „akute postinfektiöse Enzephalitis“ bezeichnet wird. Diese äußert sich etwa 4 – 7 Tage nach Auftreten der bräunlich-rosafarbenen Hautflecken mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Bei etwa 10 – 20 % der Betroffenen führt die Gehirnentzündung zum Tod, und bei etwa 20 – 30 % muss mit bleibenden Schäden am zentralen Nervensystem gerechnet werden.3
Wie genau erklärt man sich, dass nach einer Masern-Erkrankung ein erhöhtes Risiko für zusätzliche Infektionen bestehen kann?
Studienergebnisse deuten darauf hin, dass eine Masern-Erkrankung Veränderungen im Immunsystem auslöst, eine sogenannte Masern-bedingte Immunamnesie.10 Wie genau verändert sich das Immunsystem infolge einer Masern-Erkrankung? 2 Studien haben dazu Folgendes herausgefunden:
- Ungeimpfte Kinder verloren infolge einer Masern-Infektion bis zu 73 % ihres Antikörper-Repertoires.11 Antikörper sind Proteine, die vom Immunsystem genutzt werden, um Krankheitserreger abzuwehren.12 Nach der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) wurde ein solcher Effekt der „Immunamnesie“ hingegen nicht beobachtet. Das Antikörper-Repertoire baute sich nach einer Masern-Erkrankung wieder auf, wenn die Kinder erneut in Kontakt mit den Krankheitserregern kamen. Allerdings kann es möglicherweise Monate bis Jahre dauern, bis der frühere Immunschutz gegen alle wichtigen Krankheitserreger wiederhergestellt ist. In der Zwischenzeit besteht ein potenziell erhöhtes Risiko für andere Infektionskrankheiten.11
- Durch eine Masern-Infektion veränderte sich die Vielfalt bestimmter Immunzellen. Diese Veränderungen blieben auch nach dem Abklingen der Masern-Erkrankung bestehen und beeinträchtigten den Immunschutz, der durch frühere Erkrankungen und Impfungen erworben wurde.10
Eine sehr seltene Spätkomplikation von Masern ist die „subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)“, eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und Nervensystems13. Diese Komplikation zeigt sich durchschnittlich etwa 6 – 8 Jahre nach der Infektion bei etwa 4 – 11 von 100.000 Masern-Erkrankten. Kinder unter 5 Jahren haben ein wesentlich höheres Erkrankungsrisiko. Eine SSPE äußert sich zunächst durch psychische und intellektuelle Veränderungen. Es entwickeln sich neurologische Störungen und Ausfälle bis zum Verlust von Gehirnfunktionen. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.3
Die Symptome, die bei einer Masern-Erkrankung auftreten, können mit anderen Erkrankungen wie Röteln, Ringelröteln und Scharlach verwechselt werden. Deswegen werden zum sicheren Nachweis der Masern Blutuntersuchungen durchgeführt. Außerdem kann das Erbgut des Virus unter anderem in Urinproben oder einem Rachen-Abstrich nachgewiesen werden.3
Eine spezifische Therapie gegen das Virus gibt es nicht. Die Behandlung von Masern erfolgt symptomatisch, das heißt, es werden nur die auftretenden Symptome behandelt. Welche Maßnahmen eingeleitet werden, hängt vom Verlauf der Erkrankung und den auftretenden Symptomen ab. Es können beispielsweise fiebersenkende Medikamente zum Einsatz kommen. Treten zusätzliche bakterielle Infektionen auf, wie beispielsweise eine Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung, können diese mit Antibiotika behandelt werden.3 Wer an Masern erkrankt ist, sollte darauf achten, ausreichend zu trinken und sich gesund zu ernähren.5
Wann werden Kinder gegen Masern geimpft?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern für alle Säuglinge, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Standardimpfung. Für die Grundimmunisierung bei Kindern sind 2 Impfungen notwendig. Für die Impfung gegen Masern werden sogenannte Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die gleichzeitig gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) schützen können.14
- Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten, beispielsweise im Rahmen der U6 Vorsorgeuntersuchung, und die 2. Impfung im Alter von 15 Monaten.
- Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.
- Versäumte Impfungen der Grundimmunisierung können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.14
Die 1. MMR-Impfung kann unter bestimmten Umständen schon ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:14
- Bei einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung wie beispielsweise eine Kita
- Nach Kontakt zu Masern-Erkrankten
Sofern die 1. Impfung im Alter von 9 – 10 Monaten durchgeführt wurde, wird die 2. Impfung schon zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht.14
Wann werden Erwachsene gegen Masern geimpft?
Eine einmalige MMR-Impfung mit Kombinationsimpfstoff wird als Standardimpfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen ab 18 Jahren empfohlen, die einen unklaren Impfstatus haben, keine Impfung oder nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.14
Die zweimalige MMR-Impfung wird Personen empfohlen, die nach 1970 geboren und in den folgenden beruflichen Bereichen tätig sind (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, ehrenamtlich Tätige und Studierende):14
- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Pflegeeinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreispflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innen
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Wie oft muss bei der berufsbedingten MMR-Impfung geimpft werden?
Alle Personen, die keine frühere Lebendimpfung gegen MMR erhalten oder einen unklaren Impfstatus haben, werden zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff geimpft. Personen, die bisher nur eine Impfung gegen Masern erhalten haben, bekommen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorherigen Impfung.15
In Deutschland sind die Impfquoten nicht ausreichend hoch
In Deutschland gibt es noch immer große Impflücken.2 So waren 2024 auf Bundesebene nur 92 % der Schulanfänger:innen zweimal gegen Masern geimpft.16 Für einen Gemeinschaftsschutz (sogenannte Herdenimmunität ) wäre bundesweit eine Impfquote von 95 % erforderlich.3 Um Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen, trat im März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Gemäß diesem Gesetz gibt es nun eine Masern-Impfpflicht für bestimmte Personengruppen (siehe unten).2
Wer nicht gegen Masern geimpft ist, gefährdet hiermit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.2 Das betrifft beispielsweise Säuglinge – im Normalfall werden Kinder erstmals im Alter von 11 Monaten gegen Masern geimpft.14
Im März 2020 wurde die Masern-Impfpflicht eingeführt
Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen bestimmte Personengruppen den von der STIKO empfohlenen Masern-Impfschutz nachweisen.2 Wen betrifft das?
- Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten; in der Regel auch Kinder, die von einer Kindertagespflegeperson betreut werden
- Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind und nach 1970 geboren sind – z. B. Erzieher:innen, Lehrer:innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal
- Asylbewerber:innen und Flüchtlinge 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft2
Wie können Sie den Masern-Impfschutz nachweisen?
In der Regel erfolgt der Nachweis bei der Leitung der Einrichtung. Hierzu kann ein Impfausweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ein ärztliches Attest können insbesondere Personen verwenden, die bereits eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben. Möglich ist auch, dass eine zuvor besuchte Einrichtung bestätigt, dass dort bereits ein Nachweis erbracht wurde.2
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Impfung.17
Häufig gestellte Fragen zum Thema Masern-Impfung
Hier geht es zur Website des Robert Koch-Instituts* mit Bezug auf die Impfung gegen Masern.
Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)*.
*Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.
Quellen
-
Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für2024. Datenstand: 01.03.2025. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Infektionsepidemiologisches-Jahrbuch/infektionsepidemiologisches-jahrbuch-node.html
[eingesehen am 28.07.2026]. - Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Impflicht soll Kinder vor Masern schützen. Aktueller Stand: 23.06.2025. Abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html [eingesehen am 10.08.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Masern. Aktueller Stand 14.11.2024. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Masern.html [eingesehen am28.07.2026].
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Fragen und Antworten zum Thema Masern. Aktueller Stand:11.03.2025. Abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/m/masern/faq-masern [eingesehen am28.07.2026].
- World Health Organization (WHO). Factsheet Measles. Aktueller Stand:15.07.2026. Abrufbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/measles [eingesehen am28.07.2026].
- World Health Organization (WHO). News release: Measles deaths down 88% since 2000, but cases surge. Aktueller Stand: 28.11.2025. Aufrufbar unter: https://www.who.int/news/item/28-11-2025-measles-deaths-down-88–since-2000–but-cases-surge [eingesehen am 31.07.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). Epidemiologie der Masern in Deutschland und Bewertung der Situation, März 2024. Epid Bull 2024;15:3-7.
- Robert Koch-Institut (RKI). Indikationsgerechte Verwendung eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Gesundheitswesen, Januar 2026. Epid Bull 2026; 01: 1-14.
- Robert Koch-Institut (RKI). Pflege in Deutschland: Pflegebedürftigkeit und Situation informell Pflegender, Juli 2026. Epid Bull 2026; 31: 1-26.
- Petrova VN et al. Incomplete genetic reconstitution of B cell pools contributes to prolonged immunosuppression after measles. Sci Immunol. 2019;4(41). pii: eaay6125. DOI: 10.1126/sciimmunol.aay6125.
- Mina MJ et al. Measles virus infection diminishes preexisting antibodies that offer protection from other pathogens. Science. 2019;366(6465):599-606. DOI: 10.1126/science.aay6485.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das angeborene und das erworbene Immunsystem. Stand: 12.07.2023 [eingesehen am 29.07.2026]
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Masern. Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt! Aktueller Stand: März 2024. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ [eingesehen am 29.07.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. Epid Bull 2026;4:1-79.
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung. Epid Bull 2020; 2: 1-12.
- Robert Koch-Institut (RKI). Impfquoten in Deutschland. Epid Bull 2025;50:3-19.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). Zuletzt geändert am 19.03.2026. In Kraft getreten am 28.04.2026. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 31.07.2026].
DE-NON-01021 09/26