Short Fact: Kostenerstattung von Impfungen

Short Fact: Kostenerstattung von Impfungen

Welche Impfungen sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung? Und was gibt es bei der Abrechnung zu beachten? Die Antworten sowie ein interaktives Beispielrezept zur Abrechnung von Impfungen gibt es hier!

Rezept

Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang des Leistungsanspruches auf Schutzimpfungen bei versicherten Personen.1 Als Grundlage für die Richtlinie dienen die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).2

Die STIKO ist ein aus 12 – 18 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bestehendes Gremium, das die Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland erstellt. Hierbei berücksichtigt die STIKO neben dem individuellen Nutzen für die geimpfte Person auch den Nutzen für die gesamte Bevölkerung.2

In die Schutzimpfungs-Richtlinie werden üblicherweise die Impfungen übernommen, die von der STIKO empfohlen werden. Abweichungen der Richtlinie von den STIKO-Impfempfehlungen müssen besonders begründet werden.3

Mit der Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie werden die Schutzimpfungen zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.2 In ihren Satzungsleistungen können die Krankenkassen weitere Impfungen für die Kostenübernahme vorsehen, auch wenn diese nicht Bestandteil der Schutzimpfungs-Richtlinie sind. Hierzu können beispielsweise bestimmte Reiseschutzimpfungen gehören.3

Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung werden in der Regel über den Sprechstundenbedarf (SSB) abgerechnet (siehe regionale Impfvereinbarung*). Die Rezepte sind in diesem Fall in den Feldern 8 und 9 zu kennzeichnen (Abbildung 1). In das Verordnungsfeld „Rp.“ sind alle erforderlichen Angaben zum verordneten Impfstoff gemäß § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) einzutragen:4 Bezeichnung des Impfstoffs sowie abzugebende Menge.5

*Die Einzelheiten über die Verordnung von Impfstoffen, deren Bezug und Abrechnung sind in den Bestimmungen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder geregelt.6

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. Zuletzt geändert am 04.09.2025 und in Kraft getreten am 15.10.2025. Online verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 17.10.2025].
  2. Robert Koch-Institut. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ständigen Impfkommission (STIKO). Stand: 23.05.2024. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/FAQ/faq-node.html [eingesehen am 17.10.2025].
  3. Robert Koch-Institut (RKI). Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen. Stand: 25.01.2024. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/AllgFr_Kosten/Kostenuebernahme.html [eingesehen am 17.10.2025].
  4. Deutsches Apothekenportal (DAP). Arbeitshilfe DAP Rezept-Check. Stand: April 2025. https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/retax-arbeitshilfen/rezeptpruefung/rezept-check/ [eingesehen am 17.10.2025].
  5. Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) § 2. „Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. | S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 09. Oktober 2025 (BGBl. 2025 | Nr. 236) geändert worden ist“. https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__2.html [eingesehen am 17.10.2025].
  6. CURA CAMPUS Fortbildungen. Impfen. Online verfügbar unter https://www.curacampus.de/campus-web/public/themengebiet/BasisImpfen2025/details [eingesehen am 27.02.2025].
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