Sprachbarriere & Impfaufklärung: Der Impfwegweiser
Als MFA können Sie Impflinge im Gespräch über Impfungen informieren und Informationsmaterial dazu anbieten.1 Doch was tun, wenn es eine Sprachbarriere gibt? Nutzen Sie als Hilfe z. B. den Impfwegweiser vom Verein „Ethno-Medizinisches Zentrum e. V.“ in 17 Sprachen. Hier mehr!
Die Impfaufklärung muss mündlich vom Behandelnden oder einer Person vorgenommen werden, die über die zur Durchführung der Impfung notwendige Ausbildung verfügt. Es kann dabei ergänzend auf Unterlagen Bezug genommen werden. Aber auch Sie als MFA können Patient:innen über ausstehende Impfungen informieren und entsprechendes Informationsmaterial aushändigen. Bei Sprachbarrieren sollte außerdem geklärt werden, ob die Zuziehung eines Dolmetschers gewünscht wird. Die Kosten dafür trägt ggf. die zu impfende Person.1
Als nützliche Hilfe für die Patient:innenaufklärung hat der Verein „Ethno-Medizinisches Zentrum e. V.“ die Impfschutzinitiative „Mit Migranten für Migranten (MiMi)“ gestartet und einen Impfwegweiser mit verschiedensprachigen Informationen rund um das Thema Impfen bereitgestellt.
Die Broschüre wurde in 17 Sprachen veröffentlicht: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Serbisch/Kroatisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch.
Die Broschüre enthält u. a. Informationen über:
- Erreger von Infektionskrankheiten und Übertragungswege
- die Grundlagen des Impfens
- die Impfempfehlung, Impfflicht und Kostenerstattung
- Risiken und Nebenwirkungen des Impfens
- die wichtigsten Fachbegriffe zum Thema Impfen
- wichtige Fachadressen
Laden Sie sich den mehrsprachigen Impfwegweiser jetzt einfach auf der Webseite der Initiative kostenlos herunter! Alternativ können Sie auf der Webseite die Broschüren für die Praxis bestellen.
Häufig fehlen bei vor kurzem zugewanderten Personen die Impfunterlagen. Bei unbekanntem Impfstatus oder fehlender bzw. unvollständiger Dokumentation von Impfungen, ist von fehlenden Impfungen auszugehen. Nicht dokumentierte Impfungen sollten entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgeholt werden. Dazu teilt das Robert Koch-Institut mit, dass von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Impfschutz in der Regel kein besonderes Risiko ausgeht. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Schutzes sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Dazu zählen die Überprüfung des Impferfolges bei Personen mit Immundefizienz und der Nachweis des Impfschutzes gegen Hepatitis B bei Personen für die eine Impfindikation gegeben ist. Bei Frauen mit Kinderwunsch und unklarer Varizellen-Anamnese werden Titerkontrollen zum Nachweis eines Varizellen-Impfschutzes empfohlen.1
Fazit
MFA können Impflinge über ausstehende Impfungen informieren und Informationsmaterial zur entsprechenden Impfung anbieten. Häufig fehlen jedoch bei kürzlich zugewanderten Personen die Impfunterlagen. Bei unbekanntem Impfstatus oder fehlender bzw. unvollständiger Dokumentation von Impfungen, ist von fehlenden Impfungen auszugehen. Nicht dokumentierte Impfungen sollten entsprechend der STIKO-Empfehlungen nachgeholt werden.1 Der kostenlose, in 17 Sprachen übersetzte Impfwegweiser der Impfschutzinitiative „Mit Migranten für Migranten“ kann unterstützend eingesetzt werden und dabei helfen, Sprachbarrieren zu überwinden.
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Quellen
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026. Epid Bull 2026;4:1-79.
DE-NON-03877 07/26