HPV-Impfung: Was MFAs zur Verordnung und Abrechnung wissen sollten

HPV-Impfung: Was MFAs zur Verordnung und Abrechnung wissen sollten

Als Medizinische Fachangestellte begleiten Sie Patient:innen und Ärzt:innen im Praxisalltag – wie bei der Organisation und Umsetzung der HPV-Impfung. Dabei ist Ihr Wissen rund um die Verordnung und Abrechnung für einen reibungslosen Ablauf entscheidend.

Eine Frau mit hellblauem Kasack sitzt an einem Schreibtisch. Sie schaut konzentriert auf einen Laptop und macht sich handschriftlich Notizen auf einem Klemmbrett. Die Umgebung wirkt freundlich und hell, möglicherweise ein Büro oder ein Praxisraum. Die Szene vermittelt Professionalität und Fokus, etwa im Rahmen von Dokumentation, Fortbildung oder Patientenvorbereitung.

Warum gegen HPV impfen? 

Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen.1 Sie sind sowohl bei der Frau als auch beim Mann weltweit sehr verbreitet und können während des gesamten Lebens erfolgen.1–3 So infizieren sich die meisten sexuell aktiven Menschen mindestens einmal in ihrem Leben mit HPV.1 Eine Infektion mit HPV kann neben Genitalwarzen bestimmte Krebsarten verursachen, wie beispielsweise Gebärmutterhalskrebs und Analkrebs.4 In Deutschland erkranken jährlich etwa 6.250 Frauen und ca. 2.900 Männer an HPV-bedingten Krebserkrankungen.1,5 Der häufigste HPV-induzierte Krebs ist der Gebärmutterhalskrebs, an dem in Deutschland 2022 rund 1.413 Betroffene starben.1,6 Die wichtigste Präventionsmaßnahme, um bestimmten HPV-assoziierten Erkrankungen vorbeugen zu können, ist die HPV-Impfung.1

HPV-Impfempfehlung für Mädchen und Jungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV sowohl für Mädchen als auch für Jungen, um die Krankheitslast durch bestimmte HPV-bedingte Krebserkrankungen zu reduzieren.7 Die Empfehlung gilt dabei für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren.7 Versäumte HPV-Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.7 Die Impfserie sollte vor dem ersten Sexualkontakt abgeschlossen sein. Dafür sind im Alter von 9–14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten nötig. Eine dritte Impfung ist notwendig, wenn die Impfung im Alter von ≥ 15 Jahren erfolgt oder wenn im Alter von 9–14 Jahren der Impfabstand zwischen der ersten und der zweiten Dosis weniger als fünf Monate beträgt.7 Wie viele Impfstoffdosen nötig sind, ist abhängig vom Alter bei Beginn der Impfserie.7

Glühbirne, die eine Idee visualisiert.
Grafik zur Anzahl notwendiger Impfdosen in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht. Oben sind stilisierte Darstellungen von Jungen und Mädchen zu sehen. Darunter befinden sich Kategorien für Altersgruppen: 9–14, bei denen 2 Impfdosen notwendig sind und 15–17, bei den 2 Impfdosen notwendig sind. In der Mitte ist noch eine Anmerkung: Versäumte Impfungen sollten möglichst früh nachgeholt werden, spätestens bis zum Alter von 17 Jahren.
Grafik zur Anzahl notwendiger Impfdosen in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht. Oben sind stilisierte Darstellungen von Jungen und Mädchen zu sehen. Darunter befinden sich Kategorien für Altersgruppen: 9–14, bei denen 2 Impfdosen notwendig sind und 15–17, bei den 2 Impfdosen notwendig sind. In der Mitte ist noch eine Anmerkung: Versäumte Impfungen sollten möglichst früh nachgeholt werden, spätestens bis zum Alter von 17 Jahren.

Abb. 1: Impfschema der HPV-Impfung. Grafik erstellt von MSD nach Angaben des Robert-Koch-Instituts.7

HPV-Impfung auch für Erwachsene über 18 Jahre noch sinnvoll und wichtig ?

Wie die STIKO bestätigt, können auch junge Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren noch von einer Impfung profitieren.7 Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, nach individueller Prüfung der Impfindikation Patient:innen basierend auf der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.7

Abrechnung und Erstattung der HPV-Impfung – GKV oder privat?

Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren sowie beim Nachholen der Impfung bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag handelt es sich um eine von der STIKO empfohlene Standardimpfung. In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).7,8
Der Impfstoff wird im Rahmen der regionalen Impfvereinbarungen als Sprechstundenbedarf durch die Praxis bezogen.9
Bei jungen Erwachsenen über 18 Jahre ist die HPV-Impfung nicht mehr automatisch eine Kassenleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch auf Anfrage auch für diese Altersgruppe die Kosten. Die Höhe der Kostenerstattung kann je nach Krankenkasse variieren und sollte individuell im Vorfeld geklärt werden.
Die Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt: Der Impfstoff kann entweder als Individualrezept auf den Namen der Patientin/des Patienten zulasten der GKV verordnet werden (bei Vorliegen einer entsprechenden Impfvereinbarung), oder auf Privatrezept ausgestellt werden. Bei Privatrezepten zahlen die Patient:innen den Impfstoff zunächst selbst in der Apotheke und reichen die Quittung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse ein.9
Bei Privatpatient:innen erfolgt die Versorgung über ein Privatrezept oder – falls gewünscht – ebenfalls über eine direkte Bestellung durch die Praxis auf eigene Rechnung.

Nutzen Sie Checklisten oder interaktive Tools (z. B. KV-spezifische Abgabekarten), um gemeinsam im Team eine fehlerfreie Umsetzung sicherzustellen.

Viele Krankenkassen erstatten die HPV-Impfung auch nach dem 18. Geburtstag.

  • Ermutigen Sie Patient:innen über 18 Jahre, sich bei der Krankenkasse nach der Kostenübernahme der HPV-Impfung zu erkundigen.
  • Verweisen Sie Ihre Patienten auf www.entschiedengegenkrebs.de/vorbeugen/kostenerstattung. Dort finden sie hilfreiche Informationen zur Kostenerstattung bei Erwachsenen, sortiert nach den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Geben Sie Patient:innen einen Abreißzettel mit, auf dem sie eine Anfrage zur Kostenübernahme der HPV-Impfung stellen können!

Nach der Impfung reicht die Patient:innen die Rechnung samt Kopie des Rezeptes bei der Krankenkasse ein.

  • Geben Sie Patient:innen zusätzlich zum Rezept einen Abreißzettel mit, auf dem sie einen Antrag zur Kostenerstattung der HPV-Impfung stellen können!

  • erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie: 89110 A
  • letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung: 89110 B
  • GOÄ-Ziffer 375 (Schutzimpfung [intramuskulär, subkutan] – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass.12
  • Auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sind möglich.12

Ausnahmen bei der Verordnung der HPV-Impfung ab 18 Jahren:
In einigen Regionen bestehen zur HPV-Impfung Erwachsener gesonderte Impfvereinbarungen für Satzungsleistungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und verschiedenen Krankenkassen. In diesen Vereinbarungen sind Pseudoziffern festgelegt, über die die Impfung abgerechnet werden muss.

Diese KVen stellen Infos bereit:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen und Westfalen-Lippe – jeweils mit Übersicht der als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) vereinbarten Impfungen inklusive Abrechnungshinweisen auf den KV-Webseiten.

Weitere Infos finden Sie im:
KV-Safe Net, zu finden unter: KV SafeNet > Download > Verträge und Vereinbarungen > weitere Verträge > Impfvereinbarungen > Impfungen außerhalb Schutzimpfungsrichtlinie.10

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige KV.

  • Bestellung korrekt ausgeführt? Altersabhängige Bestellung korrekt durchgeführt? (SSB bei unter 18 Jahren, bei Erwachsenen Prüfung auf GKV-Satzungsleistung oder Privatrezept)
  • Kostenträger gemäß regionaler Impfvereinbarung korrekt angegeben?
  • Größere Packungen bevorzugt?10
  • Einzeldosen nur bei Impfstoffknappheit oder Bedarf verordnet?10
  • SSB-Abrechnung zur Vervollständigung der HPV-Impfung (für bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag angeimpfte Personen) in Ihrer KV-Region – überprüft?
  • Falls in Hamburg: Impfstoff über Impfstoffbedarf verordnet?11
  • Spezifische KV-Vorgaben zur Impfstoffverordnung geprüft?
  • Regionale Sonderregelungen zur Satzungsleistung bei Ü18 bekannt?
  • 89110 A für die ersten Dosen oder eine unvollständige Impfserie verwendet?8
  • 89110 B für die letzte Dosis eines Zyklus eingetragen?8
  • Bei Ü18: GOÄ-Ziffer 375 (Impfung), ggf. Ziffer 1 (Beratung), Ziffer 2 (Wiederholungsrezept)?
  • Achtung: In KV-Regionen mit Impfvereinbarung für Satzungsleistungen muss statt GOÄ eine Pseudoziffer verwendet werden – die Abrechnung über GOÄ ist dann nicht zulässig!

Abkürzungen

Quellen

  1. RKI. RKI-Ratgeber Humane Papillomviren; Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 27/2018. Letzte Aktualisierungen: Dezember 2023 [abgerufen am 20.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_HPV.html?nn=16777040.
  2. Bruni L et al. Cervical human papillomavirus prevalence in 5 continents: meta-analysis of 1 million women with normal cytological findings. J Infect Dis 2010; 202(12):1789–99.
  3. Han JJ et al. Prevalence of Genital Human Papillomavirus Infection and Human Papillomavirus Vaccination Rates Among US Adult Men: National Health and Nutrition Examination Survey (NHANES) 2013-2014: (inkl. Supplementary Online Content). JAMA Oncol 2017; 3(6):810–6.
  4. Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz). Humane Papillomviren (HPV) als Krebs-Auslöser: Absteckung, Krebsrisiko, HPV Test; 2021 [abgerufen am 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/hpv2.php.
  5. Kraywinkel K, Takla A. Zum Weltkrebstag 2025: HPV-bedingte Krebserkrankungen bei Männern – ein unterschätztes Risiko: Epid Bull 2025;6:3-7; 2025 [abgerufen am 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/06_25.pdf?__blob=publicationFile.
  6. Zentrum für Krebsregisterdaten. Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) [abgerufen am 13.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Gebaermutterhalskrebs/gebaermutterhalskrebs_node.html.
  7. Robert Koch-Institut (RKI). Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2025 Epid Bull 2025;4:1- 75; 2025 [abgerufen am 20.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf?__blob=publicationFile&v=7.
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA). Richtlinie über Schutzimpfungen (Stand März 2024) [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/.
  9. Deutsches Apotheken Portal. Impfstoffverordnung [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_arbeitshilfe_141.pdf.
  10. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Aktuelle Verordnungsinformation – Impfstoffe richtig verordnen und abrechnen; 2022 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Impfstoffe-richtig-verordnen-und-abrechnen/.
  11. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Bezug von Impfstoffen [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/verordnung/bezug-von-impfstoffen.html.
  12. GOÄ-Ratgeber. Abrechnung von Impfungen. Deutsches Ärzteblatt; 12(Heft 35-36).

DE-NON-07146 07/25