HPV-Impfung: Was MFAs zur Verordnung und Abrechnung wissen sollten
HPV-Impfung: Was MFAs zur Verordnung und Abrechnung wissen sollten
Als Medizinische Fachangestellte begleiten Sie Patient:innen und Ärzt:innen im Praxisalltag – wie bei der Organisation und Umsetzung der HPV-Impfung. Dabei ist Ihr Wissen rund um die Verordnung und Abrechnung für einen reibungslosen Ablauf entscheidend.

Warum gegen HPV impfen?
Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen.1 Sie sind sowohl bei der Frau als auch beim Mann weltweit sehr verbreitet und können während des gesamten Lebens erfolgen.1–3 So infizieren sich die meisten sexuell aktiven Menschen mindestens einmal in ihrem Leben mit HPV.1 Eine Infektion mit HPV kann neben Genitalwarzen bestimmte Krebsarten verursachen, wie beispielsweise Gebärmutterhalskrebs und Analkrebs.4 In Deutschland erkranken jährlich etwa 6.250 Frauen und ca. 2.900 Männer an HPV-bedingten Krebserkrankungen.1,5 Der häufigste HPV-induzierte Krebs ist der Gebärmutterhalskrebs, an dem in Deutschland 2022 rund 1.413 Betroffene starben.1,6 Die wichtigste Präventionsmaßnahme, um bestimmten HPV-assoziierten Erkrankungen vorbeugen zu können, ist die HPV-Impfung.1
HPV-Impfempfehlung für Mädchen und Jungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV sowohl für Mädchen als auch für Jungen, um die Krankheitslast durch bestimmte HPV-bedingte Krebserkrankungen zu reduzieren.7 Die Empfehlung gilt dabei für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren.7 Versäumte HPV-Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.7 Die Impfserie sollte vor dem ersten Sexualkontakt abgeschlossen sein. Dafür sind im Alter von 9–14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten nötig. Eine dritte Impfung ist notwendig, wenn die Impfung im Alter von ≥ 15 Jahren erfolgt oder wenn im Alter von 9–14 Jahren der Impfabstand zwischen der ersten und der zweiten Dosis weniger als fünf Monate beträgt.7 Wie viele Impfstoffdosen nötig sind, ist abhängig vom Alter bei Beginn der Impfserie.7

Tipp: Nutzen Sie untenstehende Übersicht zum HPV-Impfschema im Praxisalltag oder downloaden/drucken Sie hier das Fließschema zur HPV-Impfempfehlung als Hilfe zur praktischen Umsetzung.

Abb. 1: Impfschema der HPV-Impfung. Grafik erstellt von MSD nach Angaben des Robert-Koch-Instituts.7
HPV-Impfung auch für Erwachsene über 18 Jahre noch sinnvoll und wichtig ?
Wie die STIKO bestätigt, können auch junge Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren noch von einer Impfung profitieren.7 Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, nach individueller Prüfung der Impfindikation Patient:innen basierend auf der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.7
Abrechnung und Erstattung der HPV-Impfung – GKV oder privat?
Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren sowie beim Nachholen der Impfung bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag handelt es sich um eine von der STIKO empfohlene Standardimpfung. In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).7,8
Der Impfstoff wird im Rahmen der regionalen Impfvereinbarungen als Sprechstundenbedarf durch die Praxis bezogen.9
Bei jungen Erwachsenen über 18 Jahre ist die HPV-Impfung nicht mehr automatisch eine Kassenleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch auf Anfrage auch für diese Altersgruppe die Kosten. Die Höhe der Kostenerstattung kann je nach Krankenkasse variieren und sollte individuell im Vorfeld geklärt werden.
Die Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt: Der Impfstoff kann entweder als Individualrezept auf den Namen der Patientin/des Patienten zulasten der GKV verordnet werden (bei Vorliegen einer entsprechenden Impfvereinbarung), oder auf Privatrezept ausgestellt werden. Bei Privatrezepten zahlen die Patient:innen den Impfstoff zunächst selbst in der Apotheke und reichen die Quittung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse ein.9
Bei Privatpatient:innen erfolgt die Versorgung über ein Privatrezept oder – falls gewünscht – ebenfalls über eine direkte Bestellung durch die Praxis auf eigene Rechnung.
Praxis-Tipp
Nutzen Sie Checklisten oder interaktive Tools (z. B. KV-spezifische Abgabekarten), um gemeinsam im Team eine fehlerfreie Umsetzung sicherzustellen.
Viele Krankenkassen erstatten die HPV-Impfung auch nach dem 18. Geburtstag.
- Ermutigen Sie Patient:innen über 18 Jahre, sich bei der Krankenkasse nach der Kostenübernahme der HPV-Impfung zu erkundigen.
- Verweisen Sie Ihre Patienten auf www.entschiedengegenkrebs.de/vorbeugen/kostenerstattung. Dort finden sie hilfreiche Informationen zur Kostenerstattung bei Erwachsenen, sortiert nach den gesetzlichen Krankenkassen.
- Geben Sie Patient:innen einen Abreißzettel mit, auf dem sie eine Anfrage zur Kostenübernahme der HPV-Impfung stellen können!
Nach der Impfung reicht die Patient:innen die Rechnung samt Kopie des Rezeptes bei der Krankenkasse ein.
- Geben Sie Patient:innen zusätzlich zum Rezept einen Abreißzettel mit, auf dem sie einen Antrag zur Kostenerstattung der HPV-Impfung stellen können!
Wirtschaftlichkeit beachten: Bei der SSB-Verordnung ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das heißt, größere Packungen sind zu bevorzugen (Anzahl der Dosen eintragen). Wenn größere Packungen nicht verimpft werden können oder der Impfstoff knapp ist, können in der Regel allerdings auch Einzeldosen über den SSB verordnet werden.10
Regionale Unterschiede: Da sich einige Vorgaben in den einzelnen KV-Regionen unterscheiden können, nehmen Sie bitte bei weiterführenden Fragen zum Impfstoffbezug Kontakt mit der zuständigen KV auf. Bei der KV Hamburg z. B. erfolgt der Impfstoffbezug nicht als SSB, sondern als Impfstoffbedarf.11
In der nachfolgenden interaktiven Abbildung finden Sie Informationen zu den regionsspezifischen Verordnungen der HPV-Impfung in der Kassenärztlichen Vereinigung. Einfach eine der 17 Regionen auf der Deutschlandkarte auswählen und die Abgabekarte downloaden!
Interaktive Deutschlandkarte
folgt in Kürze
Abb. 4: Interaktive Abbildung zur regionsspezifischen Verordnung der HPV-Impfung in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Für die Regionen Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe finden Sie jeweils eine eigene Abgabekarte mit der Verordnung der HPV-Impfung zum Download. Die Verordnungen für die Gebiete Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind in der allgemeinen Abgabekarte zur Kassenärztlichen Vereinigung dargestellt, die Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
Für die Regionen Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe finden Sie jeweils eine eigene Abgabekarte mit der Verordnung der HPV-Impfung zum Download. Die Verordnungen für die Gebiete Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind in der allgemeinen Abgabekarte zur Kassenärztlichen Vereinigung dargestellt, die Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
Für die Dokumentation und Abrechnung der HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche von 9–17 Jahren werden folgende Dokumentationsnummern/Impfziffern genutzt:8
- erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie: 89110 A
- letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung: 89110 B
Mit der Vergütung der Impfziffer ist die Impfleistung, die Aufklärung, die Impfberatung, die Impfanamnese, die Untersuchung zur Impffähigkeit sowie die Dokumentation und Eintragung in den Impfpass bzw. das Ausstellen einer Impfbescheinigung abgegolten.8
Der/die Patient:in ist bei der ersten Impfdosis älter als 18 Jahre? Dann erfolgt die Abrechnung der Impfleistung in der Regel nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):10
- GOÄ-Ziffer 375 (Schutzimpfung [intramuskulär, subkutan] – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass.12
- Auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sind möglich.12
Ausnahmen bei der Verordnung der HPV-Impfung ab 18 Jahren:
In einigen Regionen bestehen zur HPV-Impfung Erwachsener gesonderte Impfvereinbarungen für Satzungsleistungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und verschiedenen Krankenkassen. In diesen Vereinbarungen sind Pseudoziffern festgelegt, über die die Impfung abgerechnet werden muss.
Diese KVen stellen Infos bereit:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen und Westfalen-Lippe – jeweils mit Übersicht der als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) vereinbarten Impfungen inklusive Abrechnungshinweisen auf den KV-Webseiten.
Weitere Infos finden Sie im:
KV-Safe Net, zu finden unter: KV SafeNet > Download > Verträge und Vereinbarungen > weitere Verträge > Impfvereinbarungen > Impfungen außerhalb Schutzimpfungsrichtlinie.10
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige KV.
HPV-Impfung: Checkliste für eine korrekte Abrechnung und Erstattung
- Bestellung korrekt ausgeführt? Altersabhängige Bestellung korrekt durchgeführt? (SSB bei unter 18 Jahren, bei Erwachsenen Prüfung auf GKV-Satzungsleistung oder Privatrezept)
- Kostenträger gemäß regionaler Impfvereinbarung korrekt angegeben?
Wirtschaftlichkeit beachtet?
- Größere Packungen bevorzugt?10
- Einzeldosen nur bei Impfstoffknappheit oder Bedarf verordnet?10
Regionale Unterschiede berücksichtigt?
- SSB-Abrechnung zur Vervollständigung der HPV-Impfung (für bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag angeimpfte Personen) in Ihrer KV-Region – überprüft?
- Falls in Hamburg: Impfstoff über Impfstoffbedarf verordnet?11
- Spezifische KV-Vorgaben zur Impfstoffverordnung geprüft?
- Regionale Sonderregelungen zur Satzungsleistung bei Ü18 bekannt?
Korrekte Abrechnungsziffer genutzt?
- 89110 A für die ersten Dosen oder eine unvollständige Impfserie verwendet?8
- 89110 B für die letzte Dosis eines Zyklus eingetragen?8
- Bei Ü18: GOÄ-Ziffer 375 (Impfung), ggf. Ziffer 1 (Beratung), Ziffer 2 (Wiederholungsrezept)?
- Achtung: In KV-Regionen mit Impfvereinbarung für Satzungsleistungen muss statt GOÄ eine Pseudoziffer verwendet werden – die Abrechnung über GOÄ ist dann nicht zulässig!
Alles beachtet? Dann kann eine fehlerfreie Verordnung und Abrechnung der HPV-Impfung auch in Ihrer Praxis gelingen! Denn indem Sie Abläufe und Vorgaben kennen, tragen Sie wesentlich dazu bei, dass mehr Patient:innen eine HPV-Impfung erhalten.
Abkürzungen
HPV: Humane Papillomviren
KV: Kassenärztliche Vereinigung
RKI: Robert Koch-Institut
SSB: Sprechstundenbedarf
STIKO: Ständige Impfkommission
Quellen
- RKI. RKI-Ratgeber Humane Papillomviren; Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 27/2018. Letzte Aktualisierungen: Dezember 2023 [abgerufen am 20.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_HPV.html?nn=16777040.
- Bruni L et al. Cervical human papillomavirus prevalence in 5 continents: meta-analysis of 1 million women with normal cytological findings. J Infect Dis 2010; 202(12):1789–99.
- Han JJ et al. Prevalence of Genital Human Papillomavirus Infection and Human Papillomavirus Vaccination Rates Among US Adult Men: National Health and Nutrition Examination Survey (NHANES) 2013-2014: (inkl. Supplementary Online Content). JAMA Oncol 2017; 3(6):810–6.
- Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz). Humane Papillomviren (HPV) als Krebs-Auslöser: Absteckung, Krebsrisiko, HPV Test; 2021 [abgerufen am 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/hpv2.php.
- Kraywinkel K, Takla A. Zum Weltkrebstag 2025: HPV-bedingte Krebserkrankungen bei Männern – ein unterschätztes Risiko: Epid Bull 2025;6:3-7; 2025 [abgerufen am 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/06_25.pdf?__blob=publicationFile.
- Zentrum für Krebsregisterdaten. Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) [abgerufen am 13.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Gebaermutterhalskrebs/gebaermutterhalskrebs_node.html.
- Robert Koch-Institut (RKI). Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2025 Epid Bull 2025;4:1- 75; 2025 [abgerufen am 20.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf?__blob=publicationFile&v=7.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA). Richtlinie über Schutzimpfungen (Stand März 2024) [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/.
- Deutsches Apotheken Portal. Impfstoffverordnung [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_arbeitshilfe_141.pdf.
- Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Aktuelle Verordnungsinformation – Impfstoffe richtig verordnen und abrechnen; 2022 [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Impfstoffe-richtig-verordnen-und-abrechnen/.
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Bezug von Impfstoffen [abgerufen am 27.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/verordnung/bezug-von-impfstoffen.html.
- GOÄ-Ratgeber. Abrechnung von Impfungen. Deutsches Ärzteblatt; 12(Heft 35-36).
DE-NON-07146 07/25