Schwangerschaft & Impfung: Was ist empfohlen?
Der Schutz von Schwangeren und ungeborenen Kindern ist in der Schwangerschaft besonders wichtig: Dazu gehört auch das Impfen.1 Aber können alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen? Was die STIKO bezüglich Impfungen vor, in und nach der Schwangerschaft empfiehlt, hier!
Die STIKO empfiehlt Frauen im gebärfähigen Alter, einige Impfungen schon im Vorfeld einer möglichen Schwangerschaft durchführen zu lassen: Denn in der Schwangerschaft können nicht alle Impfungen erfolgen.1
Folgende Impfempfehlungen gibt die STIKO für Frauen mit Kinderwunsch vor der Schwangerschaft:2

Tab. 1: Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch vor Eintritt einer Schwangerschaft. Tabelle modifiziert von MSD nach [2].
Wurde eine Impfung mit einem Totimpfstoff durchgeführt, muss im Anschluss keine explizite Schwangerschaftsverhütung stattfinden.2
Die sogenannten Totimpfstoffe können in der Schwangerschaft gegeben werden. Dazu zählen z. B. die Impfstoffe gegen Grippe, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis A und B sowie COVID-19. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass im 1. Schwangerschaftsdrittel möglichst nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden sollten. Der Grund dafür ist, dass die in der Frühschwangerschaft häufiger vorkommenden Fehlgeburten (Spontanaborte) fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden können. Dies kann im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen.2
Schwangeren wird von der STIKO explizit dazu geraten, die Impfungen gegen Grippe (Influenza), Keuchhusten (Pertussis) und COVID-19 durchzuführen.2
Die Influenza-Impfung wird dabei allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund einer Grunderkrankung, z. B. bei Asthma oder Diabetes, schon ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.2
Die STIKO empfiehlt in jeder Schwangerschaft, gegen Pertussis zu impfen, egal wann die letzte Pertussis-Impfung zuvor stattgefunden hat. Die Pertussis-Impfung wird dabei allen Schwangeren zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Besteht die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt, sollte die Impfung schon im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen.2
Aus Sicht der STIKO ist für gesunde Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter eine SARS-CoV-2-Basisimmunität ausreichend. Diese ist nach drei Kontakten des Immunsystems mit Bestandteilen des Erregers wie bei einer Impfung oder dem Erreger selbst aufgrund einer Infektion aufgebaut. Mindestens einer dieser Kontakt sollte durch eine Impfung erfolgen. Ist diese Basisimmunität noch nicht erreicht, sollte die Schwangere möglichst erst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden. Die bisherige Datenlage zeigt kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten, Totgeburten, Frühgeburten oder Fehlbildungen als Folge der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft.3
Bei vorliegender Grunderkrankung werden Schwangeren zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen jährlich im Herbst verabreicht werden.3
Grundsätzlich nicht geimpft werden sollte in der Schwangerschaft mit einem Lebendimpfstoff. Dazu zählen z. B. die Impfungen gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Windpocken (Varizellen). Hier sollte auch bis zu einen Monat nach der Impfung mit einem Lebendimpfstoff darauf geachtet werden, eine Schwangerschaft zu vermeiden.2
Sollte jedoch in oder kurz vor der Schwangerschaft eine Impfung mit einem Lebend-impfstoff stattgefunden haben, ist dies kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Es konnte nach der Lebendimpfung kein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen festgestellt werden.2
Die meisten von der STIKO empfohlenen Impfungen können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling erhalten.2 Auch die Impfung gegen COVID-19 ist für Stillende durch die STIKO empfohlen.3 Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber sollten stillende Frauen nicht bekommen, da weltweit vereinzelte Fälle von Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute bei gestillten Säuglingen aufgetreten sind, nachdem die Mutter die Gelbfieber-Impfung bekommen hatte.2
Fazit
Die STIKO empfiehlt Frauen im gebärfähigen Alter, einige Impfungen schon im Vorfeld einer möglichen Schwangerschaft durchführen zu lassen, da in der Schwangerschaft nicht alle Impfungen erfolgen können.1
Die sogenannten Totimpfstoffe können in der Schwangerschaft gegeben werden. Schwangeren wird von der STIKO sogar explizit dazu geraten, die Impfungen gegen Grippe (Influenza), Keuschhusten (Pertussis) und gegen COVID-19 durchzuführen. Grundsätzlich nicht geimpft werden sollte in der Schwangerschaft mit einem Lebendimpfstoff.2
Die meisten von der STIKO empfohlenen Impfungen können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling erhalten. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber sollten stillende Frauen nicht bekommen.2
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Gut zu wissen
Noch mehr zum Thema Impfungen in der Schwangerschaft finden Sie hier kompakt zusammengefasst im Faktenblatt des Robert Koch-Institutes!
Generell gilt: Vor der Impfung sind die Fachinformationen der zu verwendenden Impfstoffe genau in Bezug auf die Empfehlungen bzw. Einschränkungen oder Gegenanzeigen bei schwangeren und stillenden Frauen zu lesen.
Quellen
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Infektionsschutz.de. Impfempfehlungen für Schwangere. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/impfen/fuer-schwangere/ [eingesehen am 30.09.2025].
- Robert Koch-Institut (RKI). Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Stand: 27.03.2025. Abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html [eingesehen am 30.09.2025].
- Robert Koch-Institut (RKI). COVID-19 (Coronavirus Disease 19)-Impfempfehlung. Stand: 29.09.2025. Abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/COVID-19/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html [eingesehen am 30.09.2025].
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