Masern, Mumps, Röteln & Varizellen: Impfstatus ausbaufähig

Masern, Mumps, Röteln & Varizellen: Impfstatus ausbaufähig

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht regelmäßig eine Gesamtdarstellung und Interpretation der Impfquoten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter in Deutschland.1 Wie es um den Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken bei Kindern bestellt ist, hier.

Frau hält ein Tablet in den Händen und bildet ein rotes Dreieck mit Ausrufezeichen ab und darunter steht Masern

Hintergrundwissen kompakt

Die aktuelle Auswertung der Impfquoten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland basiert auf zwei Datenquellen: den Auswertungen vertragsärztlicher Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Erhebungen zum Impfstatus in den Schuleingangsuntersuchungen (SEU) der Bundesländer.1

Während der COVID-19-Pandemie konnten die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden. Nun wurden erstmals seit dem Erhebungsjahr 2020 wieder Impfquoten aus Schuleingangsuntersuchungen berichtet.1

Bei vielen Impfquoten bestehen zwischen den Bundesländern und auf Kreisebene deutliche Unterschiede: Bei Kindern im Alter von 24 Monaten reichen die Impfquoten gegen Masern von 55 % in Sachsen bis zu 84 % in Schleswig-Holstein.1

Die Impfquoten der Windpocken-Impfung lagen mit 82 % im Alter von 15 Monaten bzw. im Alter von 24 Monaten mit 75 % weiterhin 3 – 5 Prozentpunkte unter den MMR-Impfungen.1 Zwar ist laut STIKO-Impfkalender das Nachholen der 2. Impfstoffdosis bis zum Alter von 17 Jahren möglich, generell sollten Impfungen aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.2

  • Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten, beispielsweise im Rahmen der U6 Vorsorgeuntersuchung, und die 2. Impfung im Alter von 15 Monaten.2
  • Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.2
  • Versäumte Impfungen der Grundimmunisierung können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.2
  • Bei einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie beispielsweise eine Kita
  • Nach Kontakt zu Masern-Erkrankten

  • Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten und wird in der Regel entweder zeitgleich mit der 1. Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) verabreicht oder frühestens 4 Wochen danach.
  • Im Alter von 15 Monaten findet die 2. Impfung statt. Hierfür kann ein Kombinationsimpfstoff verwendet werden, der neben dem Impfstoff gegen Windpocken auch Impfstoffe gegen MMR enthält (MMRV-Kombinationsimpfung).
  • Zwischen der 1. und der 2. Windpocken-Impfung sollte ein Abstand von mindestens einem Monat liegen.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Impfquoten in Deutschland – Ergebnisse aus der RKI-Impfquotenmonitoring. Epid Bull 2025;50:3-19.
  2. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. Epid Bull 2026;4:1-79.
  3. Robert Koch-Institut (RKI). RKI Ratgeber Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster). Stand: 27.01.2026. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Varizellen.html?nn=16904340 [eingesehen am 19.03.2026].

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