Masern, Mumps, Röteln & Varizellen: Impfstatus ausbaufähig
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht regelmäßig eine Gesamtdarstellung und Interpretation der Impfquoten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter in Deutschland.1 Wie es um den Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken bei Kindern bestellt ist, hier.
Trotz gutem Niveau: Abzüge in der B-Note
Grundsätzlich sind die Impfquoten bei Kindern auf einem hohen Niveau. Trotzdem gibt es Abzüge in der B-Note: Impfserien werden häufig erst später als empfohlen begonnen oder nicht vollendet.1
Mit 87 % war die Impfquote der 1. Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) im Alter von 15 Monaten im Jahr 2024 identisch zum Vorjahr. Damit blieb die Impfquote auch 2024 leicht unterhalb des vorläufigen Höchstwertes mit 89 %. Dieser wurde 2021 und damit 1 Jahr nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes erreicht.1
Hintergrundwissen kompakt
Die aktuelle Auswertung der Impfquoten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland basiert auf zwei Datenquellen: den Auswertungen vertragsärztlicher Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Erhebungen zum Impfstatus in den Schuleingangsuntersuchungen (SEU) der Bundesländer.1
Während der COVID-19-Pandemie konnten die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden. Nun wurden erstmals seit dem Erhebungsjahr 2020 wieder Impfquoten aus Schuleingangsuntersuchungen berichtet.1
Bei der 2. MMR-Impfung zeigte sich ein ähnlicher Trend: Mit 78 % im Alter von 24 Monaten wurde der vorläufige Höchstwert aus dem Jahr 2021 (80 %) nicht wieder erreicht. Im Alter von 6 Jahren waren dann 92 % aller Kinder vollständig gegen Masern geimpft.1 Gemäß STIKO sollte die 2. Impfung der Masern-Grundimmunisierung im Alter von 15 Monaten erfolgen und kann bis zu einem Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.2
Bei vielen Impfquoten bestehen zwischen den Bundesländern und auf Kreisebene deutliche Unterschiede: Bei Kindern im Alter von 24 Monaten reichen die Impfquoten gegen Masern von 55 % in Sachsen bis zu 84 % in Schleswig-Holstein.1
Die Impfungen gegen Windpocken (Varizellen), Masern, Mumps und Röteln werden für die gleichen Altersgruppen empfohlen. Für die 2. Impfdosis kann laut STIKO ein MMRV-Kombinationsimpfstoff verwendet werden.2
Die Impfquoten der Windpocken-Impfung lagen mit 82 % im Alter von 15 Monaten bzw. im Alter von 24 Monaten mit 75 % weiterhin 3 – 5 Prozentpunkte unter den MMR-Impfungen.1 Zwar ist laut STIKO-Impfkalender das Nachholen der 2. Impfstoffdosis bis zum Alter von 17 Jahren möglich, generell sollten Impfungen aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.2
Gut zu wissen
Der Windpocken-Erreger, das Varizella-Zoster-Virus (VZV), ist hochansteckend. Mehr als 90 % der Menschen, die Kontakt mit dem Erreger hatten, erkranken an Windpocken. Das VZV verbleibt nach der Infektion im Körper und kann erneut aktiviert werden und so zur Entstehung einer Gürtelrose (Herpes zoster) führen.3
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern für alle Säuglinge, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Standardimpfung. Für die vollständige Impfung, die sogenannten Grundimmunisierung, von Kindern sind 2 Impfungen notwendig. Für die Impfung gegen Masern werden sogenannte Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die gleichzeitig gegen Mumps, Masern und Röteln schützen können.2
- Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten, beispielsweise im Rahmen der U6 Vorsorgeuntersuchung, und die 2. Impfung im Alter von 15 Monaten.2
- Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.2
- Versäumte Impfungen der Grundimmunisierung können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.2
Die 1. MMR-Impfung kann unter bestimmten Umständen schon ab einem Alter von ≥ 9 Monaten erfolgen:2
- Bei einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie beispielsweise eine Kita
- Nach Kontakt zu Masern-Erkrankten
Sofern die 1. Impfung im Alter von 9 – 10 Monaten durchgeführt wurde, wird die 2. Impfung schon zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht.2
Die STIKO empfiehlt, generell alle Kinder gegen Windpocken zu impfen. Für die Grundimmunisierung ist die Gabe von 2 Impfstoffdosen notwendig:2
- Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten und wird in der Regel entweder zeitgleich mit der 1. Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) verabreicht oder frühestens 4 Wochen danach.
- Im Alter von 15 Monaten findet die 2. Impfung statt. Hierfür kann ein Kombinationsimpfstoff verwendet werden, der neben dem Impfstoff gegen Windpocken auch Impfstoffe gegen MMR enthält (MMRV-Kombinationsimpfung).
- Zwischen der 1. und der 2. Windpocken-Impfung sollte ein Abstand von mindestens einem Monat liegen.
Bei Kindern und Jugendlichen ohne Windpocken-Vorgeschichte, die bisher keine oder nur eine Impfung gegen Windpocken bekommen haben, sollten fehlende Impfungen nachgeholt werden.2
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Wie funktionieren Impfungen und braucht das Immunsystem unseres Körpers Training? Mehr darüber im Beitrag Braucht das Abwehrsystem des Körpers Training?
Mehr über die Windpocken und die Impfung dagegen, lesen Sie im Steckbrief Windpocken.
Quellen
- Robert Koch-Institut (RKI). Impfquoten in Deutschland – Ergebnisse aus der RKI-Impfquotenmonitoring. Epid Bull 2025;50:3-19.
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. Epid Bull 2026;4:1-79.
- Robert Koch-Institut (RKI). RKI Ratgeber Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster). Stand: 27.01.2026. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Varizellen.html?nn=16904340 [eingesehen am 19.03.2026].
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