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Hätten Sie’s gewusst? Kontraindikationen beim Impfen: Ja oder nein

Hätten Sie’s gewusst? Kontraindikationen beim Impfen: Ja oder nein

Impfungen gehören zu den wichtigsten medizinischen Maßnahmen.1 Dennoch besteht häufig Unklarheit, ob eine Impfung angezeigt ist oder nicht.2 Wissen Sie, welche Erkrankungen gegen eine Impfung sprechen und wann einer Impfung nichts im Wege steht? Testen Sie Ihr Wissen!

Es kommt immer wieder vor, dass indizierte Impfungen zum Teil aufgrund irrtümlich angenommener Kontraindikationen nicht durchgeführt werden.2

Bei welchen Erkrankungen oder Umständen könnte sich die Frage stellen: Impfen – oder besser nicht? Auch wenn die endgültige Entscheidung für eine Impfung bei der Ärztin oder dem Arzt liegt1: Könnten Sie direkt unterscheiden, wann es sich um eine echte Kontraindikation handelt und wann nicht? Los geht’s!

Welche Gründe sprechen tatsächlich gegen eine Impfung?

Kontraindikationen sind medizinische Ausschlusskriterien für eine Impfung mit einem bestimmten Impfstoff oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Entscheidung, ob und wann eine Impfung durchgeführt werden kann, liegt in der Verantwortung der Ärztin oder des Arztes.2 Die folgende Auswahl an Kontraindikationen ist daher beispielhaft zu sehen.

Bei schweren akuten Erkrankungen sollte vor einer Impfung erst die Genesung abgewartet werden. Ausgenommen hiervon sind postexpositionelle Impfungen z. B. gegen Tollwut, Tetanus und Hepatitis B, die auch bei akuten schweren Erkrankungen umgehend durchgeführt werden sollten.2

Eine schwere Allergie gegen Bestandteile eines Impfstoffs ist eine Kontraindikation für eine Impfung.2 Hierfür kommen vor allem Neomycin und Streptomycin in Betracht, seltener auch Hühnereiweiß. Wer nach oraler Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen reagiert, sollte nicht mit Impfstoffen geimpft werden, die Hühnereiweiß enthalten, wie z. B. Gelbfieber- und Influenza-Impfstoff.1 Inzwischen sind viele Impfstoffe bereits ohne Allergene (z. B. hühnereiweißfreie Präparate) verfügbar.2

Grundsätzlich kontraindiziert sind Lebendimpfstoffe bei angeborener, erworbener oder medikamentös induzierter Immunsuppression.2 Ob eine Impfung mit einem Lebensimpfstoff dennoch indiziert sein kann, ist nach sorgfältiger Risiko-Nutzenabwägung einzelfallabhängig. Liegt ein angeborener oder erworbener Immundefekt vor, sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff die oder der den Immundefekt behandelnde Ärztin oder Arzt konsultiert werden.1

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Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023. Epid Bull 2023;4:3-68.
  2. Robert Koch-Institut (RKI). Falsche Kontraindikationen: Wann Impfen trotzdem möglich ist! Stand: Februar 2023. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Kontraindikationen.html [eingesehen am 12.06.2023].
  3. Robert Koch-Institut (RKI). Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Stand: 28.04.2022. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html [eingesehen am 12.06.2023].

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