Wie entstehen die Impfempfehlungen der STIKO?
Zu Beginn jedes Jahres werden die gesammelten, aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.1 Doch wer sitzt in der STIKO und berät über die Empfehlungen? Und wie kommen Empfehlungen zustande?
Das Ziel der Standardvorgehensweise (SOP) der STIKO ist ein einheitliches Vorgehen bei der Erstellung der wissenschaftlich abgesicherten Impfempfehlungen. Die SOP gewährleistet dabei die Anwendung internationaler methodischer Standards. Seit 2011 werden auf Basis der SOP die bereits geltenden Impfempfehlungen der STIKO aktualisiert bzw. erweitert und neue Empfehlungen erarbeitet. Die SOP ermöglicht es darüber hinaus auch eine ausdrückliche Nichtempfehlung auszusprechen.2
Der Kern der SOP ist ein Fragenkatalog. Hier werden die jeweils relevanten wissenschaftlichen Inhalte in 6 Gruppen unterteilt:2
Tab. 1: Hauptinhalte und Aufbau des Fragenkatalogs der SOP der STIKO zur Erarbeitung von Impfempfehlungen. Tabelle modifiziert von MSD nach [2].

Die STIKO trifft sich normalerweise 3-mal im Jahr zu Sitzungen und berät über neue Empfehlungen. Die Mitglieder werden alle 3 Jahre durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die obersten Landesgesundheitsbehörden neu berufen.2 Auch zur Sicherung der Unabhängigkeit der STIKO wird die Berufungszeit der Mitglieder begrenzt: In Anlehnung an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie an die Berufungsdauer von Impfkommissionen anderer Länder wurden maximal 3 Berufungsperioden à 3 Jahre festgelegt.3
In der aktuellen Berufungsperiode umfasst die STIKO 19 Mitglieder.4 Dabei handelt es sich um Expert:innen aus verschiedenen Fachdisziplinen (z. B. Immunologie, Virologie, Pädiatrie, Gynäkologie, Allgemein-, Arbeits- und Reisemedizin), aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst und aus der Gruppe der niedergelassenen Mediziner:innen.2 Neben diesen Expert:innen wird die STIKO künftig um Expertise in den Bereichen Modellierung und Kommunikation erweitert.3 Mögliche Interessenskonflikte oder Befangenheiten müssen von den Mitgliedern regelmäßig vor jeder Sitzung offengelegt werden. Das BMG entscheidet abschließend über die Eignung des Mitglieds zur Berufung. Diese offengelegten Selbstauskünfte sind dabei auch der Öffentlichkeit zugänglich und auf der STIKO-Homepage* zu finden.2
Wussten Sie schon…
…dass die Mitglieder der STIKO ehrenamtlich tätig sind?2
Priorisierung der Themen
Die Zusammenschau und Bewertung der gesamten zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Daten zu einer Impfung und deren zu erwartenden Effekten auf die Epidemiologie der Erkrankung ist sehr komplex und zeitaufwändig. Es bedarf also entsprechender Ressourcen, die der STIKO durch das Robert Koch-Institut zur Verfügung gestellt werden. Da auch hier die Ressourcen limitiert sind, muss eine Priorisierung der Themen vorgenommen werden: Dafür stimmt die Kommission zu Beginn ihrer 3-jährigen Berufung über die zu bearbeitenden Impfungen und weitere Themen ab.2
Für die Priorisierung gibt die SOP der STIKO Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Impfung berücksichtigt werden kann. Zu diesen Voraussetzungen zählen:2
- eine Zulassung des Impfstoffes in Deutschland
- die Krankheitslast der zu verhindernden Krankheit muss zumindest grob beurteilbar sein
- Studienergebnisse zu Wirksamkeit und Sicherheit müssen bereits veröffentlicht sein
In die Priorisierung gehen dabei die Aspekte grob geschätzte Krankheitslast, das öffentliche Interesse an einer solchen Impfempfehlung, zu erwartende Chancen und Risiken eines möglichen Impfprogramms und die verfügbaren Ressourcen der STIKO.2
Für hoch priorisierte Themen wird dann eine STIKO-Arbeitsgruppe (AG) gebildet. An dieser sind 2 – 4 STIKO-Mitglieder, 1 – 2 Mitarbeitende der Geschäftsstelle sowie bei Bedarf externe Expert:innen beteiligt. Diese AG erhält dann von der STIKO den Auftrag, eine Impfempfehlung zu erarbeiten.2
Wie kommt die STIKO schließlich zu einer Empfehlung?
Auf Basis der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Belege wird ein Beschlussentwurf erstellt, über den die STIKO dann abstimmt. Bei Zustimmung wird der Entwurf zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung in ein 6-wöchiges Stellungnahmeverfahren gegeben. Betroffene Fachgesellschaften, die obersten Landesgesundheitsbehörden und die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden um eine Stellungnahme gebeten. Im Anschluss stimmt die STIKO endgültig ab.2
Die verabschiedete Empfehlung wird dann als Vorabinformation innerhalb von 14 Tagen auf der Webseite der STIKO und in der STIKO@rki-App veröffentlicht.2 Die gesammelten STIKO-Empfehlungen werden jeweils am Anfang eines Jahres aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin* veröffentlicht.1
Unser Fazit für Sie:
Das Ziel der STIKO-SOP ist ein einheitliches Vorgehen bei der Erstellung der wissenschaftlich abgesicherten Impfempfehlungen. Der Kern der SOP ist ein Fragenkatalog. Hier werden die jeweils relevanten wissenschaftlichen Inhalte in 6 Gruppen untergliedert. Auf Basis einer Ausarbeitung von wissenschaftlichen Belegen wird ein Beschlussentwurf erstellt, über den die STIKO abstimmt. Die verabschiedete Empfehlung wird dann als Vorabinformation innerhalb von 14 Tagen auf der Webseite der STIKO und in der STIKO@rki-App veröffentlicht.2 Die gesammelten STIKO-Empfehlungen werden jeweils am Anfang eines Jahres aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.1
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* Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.
Quellen
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2021. Epid Bull 2021;34:3-63.
- Harder T et al. Die neue Standardvorgehensweise der Ständigen Impfkommission (STIKO): Entstehung, Struktur und Umsetzung. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2019;62(4):392-399. doi:10.1007/s00103-019-02898-x.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bundesgesundheitsministerium beruft neue STIKO-Mitglieder. Stand: 12.02.2024. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesgesundheitsministerium-beruft-neue-stiko-mitglieder-pm-12-02-2024 [eingesehen am 14.01.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). Mitglieder der STIKO. Aktueller Stand: 07.10.2025. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Mitgliedschaft/Mitglieder/mitglieder-node.html [eingesehen am 14.01.2026].
DE-NON-02101 02/26