Keuchhusten

Keuchhusten

Keuchhusten, der auch Pertussis genannt wird, ist hochansteckend und eine der weltweit häufigsten Infektionserkrankungen der Atemwege.1 Wer ist besonders gefährdet, daran zu erkranken? Wer sollte sich impfen lassen? Alles Wissenswerte rund um die Erkrankung lesen Sie hier!

Keuchhusten-Erreger vor dunklem Hintergrund.

Fakten zu Keuchhusten-Infektionen

  • Für Keuchhusten charakteristisch sind krampfartige Hustenanfälle und keuchende Geräusche beim Einatmen.1
  • Hustenanfälle treten häufiger nachts als tagsüber auf.1
  • Bei Jugendlichen und Erwachsenen sind die Symptome häufig untypisch1, sodass die Diagnostik im Labor eine entscheidende Rolle spielt.2
  • Keuchhusten ist keine reine Kinderkrankheit. Etwa zwei Drittel aller Erkrankungen treten bei Personen über 18 Jahren auf.2
  • Nach durchgemachter Erkrankung können sich Menschen jeden Alters erneut anstecken.1

Ausgelöst wird Keuchhusten meist durch die Infektion mit einem Bakterium namens Bordetella pertussis, kurz B. pertussis.2 Besonders gefährdet sind Neugeborene – für sie kann eine Keuchhusten-Erkrankung mitunter lebensbedrohlich sein. Als Präventionsmaßnahme steht die Impfung gegen Pertussis zur Verfügung.1 Weil der Impfschutz jedoch nur einige Jahre anhält1, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zusätzlich eine Auffrischung der Impfung3.

Keuchhusten – was ist das?

Der Keuchhusten ist eine hochansteckende Atemwegserkrankung, die meist durch eine Infektion mit B. pertussis oder seltener mit B. parapertussis ausgelöst wird.4 Nach der Infektion vermehrt sich der Erreger auf den Schleimhäuten der Atemwege.2 Dort bildet er Giftstoffe, die eine schädigende Wirkung auf die Schleimhäute der Luftwege haben. Typischerweise tritt dann ein langwieriger, trockener Husten auf. Es kommt zu krampfartigen Hustenanfällen, die mit einem keuchenden Einziehen der Luft enden.1

Wie verbreitet ist Keuchhusten in Deutschland?

Wie kommt es zur Ansteckung?

Wie lange ist man ansteckend?

Menschen mit Keuchhusten sind bereits kurz vor dem Auftreten der ersten Beschwerden ansteckend. Die Ansteckungsgefahr ist am höchsten in den ersten 1 – 2 Wochen der Erkrankung (Erkältungsphase), noch bevor die typischen Hustenanfälle auftreten. Sie hält für etwa 3 Wochen nach Beginn der Hustenattacken an. Wird der Keuchhusten mit einem Antibiotikum behandelt, kann sich die Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Behandlung verkürzen.1

Wie äußert sich der Keuchhusten?

Der Keuchhusten verläuft üblicherweise in 3 Stadien:1

  1. Erkältung (Dauer 1 – 2 Wochen)
    Charakteristisch sind leichte Erkältungsbeschwerden mit Husten, Schnupfen und Schwächegefühl. Fieber tritt nur selten auf.
  2. Keuchhusten (Dauer 4 – 6 Wochen)
    Typisch ist ein langwieriger, trockener Husten mit anfallsweisen, krampfartigen Hustenattacken, die häufig mit einem keuchenden Geräusch beim Einatmen einhergehen. Dabei treten die quälenden Hustenanfälle häufiger nachts als tagsüber auf. Diese führen oft zum Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen können diese typischen Hustenanfälle fehlen. Fieber tritt nur selten auf. Betroffene können zusätzlich unter Appetit- und Schlaflosigkeit leiden.
  3. Erholungsphase (Dauer 6 – 10 Wochen)
    In dieser Phase nehmen die Hustenanfälle allmählich ab. Kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch können jedoch noch monatelang einen Reizhusten auslösen.

Wer ist besonders gefährdet und welche Komplikationen können auftreten?

Für Neugeborene kann eine Erkrankung an Keuchhusten ggf. lebensbedrohlich werden.1 Gegen Keuchhusten gibt es eine Impfung, die von der STIKO empfohlen wird.3 Da die Wirkung der Impfung nur einige Jahre anhält, können auch ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene betroffen sein.1

Insbesondere im 1. Lebensjahr kann es bei einer Keuchhusten-Erkrankung zu Komplikationen kommen, wie etwa Lungen- / Mittelohrentzündungen und selten auch Krampfanfälle. Zudem können Atemaussetzer zu einem Sauerstoffmangel führen, der das Gehirn schädigen kann. Dies kann bleibende Schäden wie Lähmungen, Seh-, Hör- und geistige Störungen verursachen. Besonders gefährdet sind Säuglinge unter 6 Monaten.1

Wie wird Keuchhusten festgestellt?

Bei Verdacht auf Keuchhusten sollten Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Diese sind insbesondere bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für die Diagnose entscheidend, da bei ihnen typische Keuchhustensymptome häufig fehlen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nicht andere Ursachen für die keuchhustenartigen Beschwerden verantwortlich sind. Dazu gehören beispielsweise Infektionen mit anderen Erregern wie Viren, die die Atemwege befallen2, aber auch:

  • Mykoplasmen2 (Bakterien, die u. a. die Atemwege infizieren und eine Bronchitis oder Lungenentzündung verursachen können5),
  • Chlamydien2 (Bakterien, die z. B. zu Atemwegs-Infektionen führen und u. a. eine Bronchitis oder Lungenentzündung auslösen können6),
  • oder anderen Bakterien, die mit dem Keuchhusten-Erreger verwandt sind und zu ähnlichen Symptomen führen können.2

Im Labor kann aus Proben der Patient:innen der Krankheitserreger nachgewiesen werden. Dies sollte in den ersten 2 bis 3 Wochen nach Einsetzen des Hustens erfolgen.2

Der Nachweis von Antikörpern hingegen ist für die Frühdiagnostik nicht empfohlen, da diese erst etwa 3 Wochen nach Hustenbeginn nachgewiesen werden können.2

Wie wird Keuchhusten behandelt?

Wenn bei Patient:innen ein Keuchhusten festgestellt wurde, kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ein Antibiotikum verschreiben. Frühzeitig eingenommen, kann dieses die Hustenerkrankung verhindern oder abschwächen. Nachdem die Hustenattacken aufgetreten sind, können Antibiotika zwar den Krankheitsverlauf nicht verkürzen, jedoch die Dauer der Ansteckungsfähigkeit verringern und somit auch die Ausbreitung.1

Auch ungeimpfte Personen, die Kontakt mit einem oder einer an Keuchhusten Erkrankten hatten, sollten vorsorglich mit einem Antibiotikum behandelt werden, damit die Krankheit nicht ausbricht oder weiterverbreitet werden kann. Das gilt auch für Geimpfte, die engen Kontakt zu gefährdeten Personen wie Säuglingen und ungeimpften Kleinkindern haben.1

5 Tipps für den Erkrankungsfall

  1. Vermuten Sie, an Keuchhusten erkrankt zu sein, sollte die Arztpraxis vor dem Besuch über Ihren Verdacht informiert werden.1
  2. An Keuchhusten Erkrankte sollten vorsorglich von Gesunden räumlich getrennt werden und den Kontakt mit Säuglingen, Kleinkindern oder Senioren:innen vermeiden.1
    Kinder und Erwachsene mit Verdacht oder bestätigtem Keuchhusten dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten vorübergehend nicht besuchen / dort arbeiten und müssen die Einrichtung über die Erkrankung informieren.1
  3. Kinder sollten während der Hustenanfälle aufrecht mit leicht vorgebeugtem Kopf sitzen.1
  4. Viel trinken – das kann helfen, den trockenen Husten zu lindern.1
  5. Wegen des Würgereizes und Erbrechens ist es besser, kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen.1

Wer wird wann gegen Keuchhusten geimpft?

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Keuchhusten für alle Säuglinge, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Häufig wird für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der zusätzlich zu Keuchhusten auch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Hepatitis B, und Haemophilus influenzae Typ b gerichtet ist. Für die Grundimmunisierung bei reifgeborenen Säuglingen sind 3 Impfungen nötig:3

  • Die 1. Impfung findet im Alter von 2 Monaten statt. Die Früherkennungsuntersuchung U4 ist eine gute Gelegenheit hierfür.
  • Die 2. Impfung bekommen Säuglinge im Alter von 4 Monaten.
  • Im Abstand von mindestens 6 Monaten erfolgt die 3. Impfung im Alter von 11 Monaten. Es bietet sich an, den Termin für die 3. Impfung mit der Früherkennungsuntersuchung U6 zu verbinden.

Frühgeborene Säuglinge bekommen insgesamt 4 Impfungen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Versäumte Impfungen der Grundimmunisierung werden bis zum Alter von 4 Jahren nachgeholt. Die Auffrischung der Impfung wird mit 5 – 6 Jahren und 9 – 16 Jahren empfohlen. Die Vorsorgeuntersuchungen U9, U11 und J1 sind gute Gelegenheiten hierfür. Versäumte Auffrischungen können jeweils im Alter von 7 – 8 Jahren bzw. 17 Jahren nachgeholt werden, beispielsweise im Rahmen der U10 und J2 Vorsorgetermine. Auch für alle Erwachsenen ab 18 Jahren rät die STIKO, den Impfschutz gegen Keuchhusten zusammen mit der nächstfälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig auffrischen zu lassen. Auch in der Altersgruppe ab 60 Jahren werden ggf. Nachholimpfungen empfohlen.3

Schwangeren Frauen empfiehlt die STIKO, die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht das Risiko einer Frühgeburt, so wird schon im 2. Schwangerschaftsdrittel geimpft. Die Impfung gegen Keuchhusten wird in jeder Schwangerschaft empfohlen – unabhängig vom Abstand zur vorangegangenen Pertussis-Impfung.3

Für enge Kontaktpersonen von Säuglingen empfiehlt die STIKO alle 10 Jahre eine Auffrischung der Impfung gegen Keuchhusten. Dazu zählen neben den Eltern und Geschwistern auch Betreuende, wie Tagesmütter und -väter, Babysitter:innen oder Großeltern. Hier ist die Impfung gegen Keuchhusten spätestens 4 Wochen vor der Geburt des Kindes angeraten. Wurde die Mutter vor der Geburt nicht mehr gegen Keuchhusten geimpft, wird empfohlen, dies in den ersten Tagen nach der Geburt nachzuholen.3

Wann ist eine Impfung gegen Keuchhusten aus beruflichen Gründen empfohlen?

Wenn Sie im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, wird eine Auffrischung der Impfung gegen Keuchhusten alle 10 Jahre empfohlen.3

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Impfung.7

Quellen

  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Keuchhusten. Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt! Aktueller Stand: April 2023. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/ [eingesehen am 19.09.2024].
  2. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Keuchhusten (Pertussis). Aktueller Stand 26.02.2024. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Pertussis.html [eingesehen am 19.09.2024].
  3. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024. Epid Bull 2024;4:1-72.
  4. Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2022. Datenstand: 01.03.2023. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html [eingesehen am 19.09.2024].
  5. Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Mycoplasma pneumoniae Infection. Aktueller Stand: 02.09.2022. Abrufbar unter: https://www.cdc.gov/mycoplasma/about/index.html [eingesehen am 20.09.2024].
  6. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Chlamydiosen (Teil 2): Erkrankungen durch Chlamydia psittaci, Chlamydia pneumoniae und Simkania negevensis. Aktueller Stand Februar 2018. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Chlamydiosen_Teil2.html [eingesehen am 20.09.2024].
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). Zuletzt geändert am 18.07.2024. In Kraft getreten am 22.08.2024. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 20.09.2024].

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