Röteln: Zuerst Titerkontrolle oder direkt die 2. Impfung?
Kennen Sie das aus der Praxis? Das Kind ist einmal gegen Röteln geimpft, aber die Eltern sind skeptisch, ob eine 2. Impfung wirklich nötig ist, und wollen den Impf-Termin absagen. Lesen Sie hier, ob eine Titerkontrolle vor der 2. Impfung empfohlen wird.
Röteln sind eine Infektionskrankheit, an der Personen jeden Alters erkranken können.2 Treten Röteln während einer Schwangerschaft auf, kann dies schwere Schädigungen des Kindes zur Folge haben. In etwa 15 – 20 % der Fälle endet eine Infektion ungeborener Kinder mit dem Rötelnvirus tödlich. Kommt es nach der Geburt zu einer Infektion mit Rötelnviren, treten hingegen häufig nur milde Symptome auf. Mit zunehmendem Lebensalter steigt jedoch das Risiko für Komplikationen.3
Die Behandlung von Röteln erfolgt symptomatisch. Das heißt, es werden nur die auftretenden Symptome wie Fieber, Gelenkentzündungen und -schmerzen behandelt. Eine ursächliche Therapie der Rötelnvirus-Infektion gibt es nicht, jedoch eine Impfung.3
Warum empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Röteln? Das Ziel ist in erster Linie die Verhinderung von Röteln-Embryopathien und die Elimination der Röteln in Deutschland.4
Gut zu wissen:
Von einer endemischen Transmission spricht man, wenn eine kontinuierliche Infektionskette über einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger besteht.5
Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Elimination der Röteln erreicht, wenn eine endemische Transmission in einer geografischen Region über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten nach dem letzten Fall unterbrochen wurde.5
Wissenswertes zu Röteln:
Wollen Sie mehr über Röteln und die Röteln-Schutzimpfung erfahren? Einen übersichtlichen Steckbrief finden Sie hier.
Ein Röteln-Einzelimpfstoff ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Die Röteln-Impfung kann aber mit einem Kombinationsimpfstoff erfolgen – als Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung. Auch wenn bereits eine Teil-Immunität gegen Mumps oder Masern vorliegt, müssen keine vermehrten unerwünschten Wirkungen befürchtet werden.1
Kombinationsimpfstoffe sind grundsätzlich nicht schlechter verträglich als Einzelimpfstoffe. Sie reduzieren jedoch die Anzahl der Injektionen und die damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen, beispielsweise Infektionen.1
Ist eine Röteln-Titerkontrolle sinnvoll?
Es gibt nur wenige Daten zur Effektivität der Röteln-Impfung. Allerdings ist bekannt: 95 % der im Alter von ≥ 12 Monaten einmal gegen Röteln geimpften Kinder verfügen über schützende Antikörper. Dieser Wert steigt nach 2-maliger Impfung auf 99 %.1
Eine Bestimmung der schützenden Antikörper (Titerkontrolle) nach der 1. MMR-Impfung ist möglich, wird jedoch von der STIKO nicht empfohlen. Diese Kontrollen müssten zu allen 3 Komponenten der MMR-Impfung durchgeführt werden und falsch positive Laborbefunde können nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin zu bedenken sind:1
- Die Kosten für routinemäßige Titerkontrollen
- Der Anteil an Kindern, der voraussichtlich aufgrund unzureichender Immunität eine 2. Impfung erhalten muss
- Die organisatorische Herausforderung, die venöse Blutentnahme, die Beurteilung der Befunde und die ggf. nötige 2. Impfung im Praxisalltag umzusetzen
- Die MMR-Impfung gilt als gut verträglich. Unerwünschte Wirkungen, insbesondere nach der 2. Impfung, treten nur selten auf.
- Zur Titerkontrolle ist eine venöse Blutabnahme nötig, die für Kinder belastend sein kann und die ebenfalls zu unerwünschten Wirkungen führen kann.
Liegt der Nachweis über 2 erfolgte Rötelnimpfungen vor, ist von einer Immunität auszugehen.1 Die Schutzwahrscheinlichkeit nach 2 Impfungen ist sehr hoch. Daher ist eine Bestimmung des Antikörper-Titers hier wenig zuverlässig: Es würde mehr falsch-negative als richtig-negative Ergebnisse bei der Titerkontrolle geben.6 Titerkontrollen sind daher nicht erforderlich.1
Nur in Sonderfällen, z. B. zur Bestimmung des Impfschutzes bei Immundefizienz, kann es sinnvoll sein, Antikörperwerte zu bestimmen. Die Impfstrategie zielt zudem auf die Herdenimmunität ab: Personen, die trotz Impfung nur einen unzureichenden Impfschutz aufgebaut haben, werden indirekt durch ihr Umfeld vor Erregerkontakt geschützt, wenn dies über einen Impfschutz verfügt.6
Die Häufigkeit von Röteln-Infektionen ist seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht 2013 (58 Fälle) bis 2022 (2 Fälle) kontinuierlich gesunken. Für das Jahr 2023 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 5 Röteln-Erkrankungen bei Erwachsenen gemeldet. Die letzte Röteln-Infektion während der Schwangerschaft war dem RKI im Jahr 2015 bekannt geworden.7
Es wird vermutet, dass die während der COVID-19-Pandemie empfohlenen Infektionsschutz-Maßnahmen die Übertragung und Ausbreitung von Röteln verhindert haben. Das könnte den weiteren Rückgang der übermittelten Fälle in den Jahren 2020 bis 2023 bedingt haben.7
Im Jahr 2020 erhielt Deutschland von der WHO den Status der Elimination der Röteln. Auch für die Jahre 2021 bis 2023 wurde dies bestätigt.5 Können wir diesen Status weiterhin halten? Um Röteln zu eliminieren, sollte eine Immunität von mindestens 95 % in allen Altersgruppen erreicht und aufrechterhalten werden.3
Die STIKO empfiehlt, für die Grundimmunisierung gegen Röteln 2 Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffes gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) oder gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen (MMRV) im Alter von 11 und 15 Monaten zu verabreichen. Ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den beiden Impfstoffdosen ist einzuhalten.4
Die Indikationsimpfung wird empfohlen für:4
- ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter: 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden)
- Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter: 2-malige Impfung mit einem mit einem MMR-Impfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden)
- einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter: 1 Impfung mit einem MMR-Impfstoff
Eine Schwangerschaft stellt für die Lebendimpfstoffe gegen Dengue, MMR und Varizellen eine Kontraindikation dar. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte für 1 Monat eine Schwangerschaft vermieden werden. Allerdings ist eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in der Frühschwangerschaft kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.4
Mütter, die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten nach der Geburt 2 MMR-Impfstoffdosen im Mindestabstand von 4 Wochen erhalten. Für die 1. Impfstoffdosis bietet sich die Mutterschaftsnachsorgeuntersuchung am Ende des Wochenbetts an.4
Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen bzw. arbeitsbedingten Risikos und / oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen sind ebenfalls 2 MMR-Impfstoffdosen indiziert. Dazu zählt Personal (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in:4
- medizinischen Einrichtungen,
- Einrichtungen der Pflege,
- Gemeinschaftseinrichtungen,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedler:innen,
- Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Für nach 1970 geborene Frauen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen ist für die Röteln-Schutzimpfung eine 2-malige Impfung erforderlich. Bei Männern reicht zum Schutz gegen Röteln eine 1-malige Impfung aus.4
Fazit
Eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen des Kindes zur Folge haben.3 Die Impfung gegen Röteln soll u. a. Röteln-Embryopathien verhindern.4 In Deutschland gelten Röteln seit 2020 als eliminiert.5
Die Impfung gegen Röteln erfolgt in Deutschland mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff. Eine Titerkontrolle nach der 1. MMR-Impfung ist laut STIKO möglich, jedoch nicht sinnvoll. Liegt der Nachweis über 2 erfolgte Rötelnimpfungen vor, ist von einer Immunität auszugehen, und eine Titerkontrolle ist nicht erforderlich.1
Für die Grundimmunisierung gegen Röteln werden im Alter von 11 und 15 Monaten 2 Impfstoffdosen eines MMR- oder eines MMRV-Impfstoffes gegeben. Ungeimpfte Frauen und Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter sollen eine 2-malige Indikationsimpfung erhalten. Einmal geimpften Frauen im gebärfähigen Alter empfiehlt die STIKO 1 Impfung. In der Schwangerschaft nicht gegen Röteln impfen. Für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen ist ebenfalls ein Impfschutz gegen Röteln indiziert.4
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Quellen
- Robert Koch-Institut (RKI). Schutzimpfung gegen Röteln: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Aktueller Stand: 12.12.2024. Abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Roeteln_Impfen.html [eingesehen am 07.01.2026].
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – Infektionsschutz.de. Erregersteckbrief Röteln. Aktueller Stand: März 2024. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/infektionen/erregersteckbriefe/roeteln/ [eingesehen am 07.01.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Röteln. Aktueller Stand: 05.08.2021. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Roeteln.html [eingesehen am 07.01.2026].
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026. EpidBull 2026;4:1-79.
- Robert Koch-Institut (RKI). Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. Aktueller Stand: 10.11.2025. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Eliminationsprogramme/elimination-masern-roeteln-deutschland.html [eingesehen am 07.01.2026].
- Heininger, U. Wann sind Antikörperbestimmungen im Serum vor oder nach Impfungen sinnvoll und wann nicht? Stellungnahme der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. Monatsschr Kinderheilkd 2023;171:58–62.
- Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2023. Aktueller Stand: 01.03.2024. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Infektionsepidemiologisches-Jahrbuch/infektionsepidemiologisches-jahrbuch-node.html [eingesehen am 07.01.2026]
DE-NON-05398 02/26