Röteln

Röteln

Röteln sind eine Infektionskrankheit, an der Personen jeden Alters erkranken können.1 Treten Röteln während einer Schwangerschaft auf, kann dies schwere Schädigungen des Kindes zur Folge haben.2 Informieren Sie sich hier über Röteln und die Röteln-Schutzimpfung!

Runde orangene Viren vor einem neutralen dunklen Hintergrund.

Fakten zu Röteln-Infektionen

  • Weltweit gesehen, sind Röteln die häufigste Ursache für Geburtsdefekte, denen man durch Impfungen vorbeugen kann.3
  • Impfungen haben zu einer deutlichen Senkung der weltweiten Fallzahlen für Röteln beigetragen:2 Während im Jahr 2000 noch ca. 670.000 Rötelnfälle gemeldet wurden, waren es im Jahr 2022 nur noch rund 18.000 Fälle.3

Bei Röteln handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch Rötelnviren ausgelöst wird. Eine an Röteln erkrankte Schwangere kann die Rötelnviren auf ihr ungeborenes Kind übertragen. Infolgedessen können beim Kind beispielsweise schwere Schäden am Innenohr, Herz, Auge und seltener an anderen Organen wie Gehirn, Leber oder Milz entstehen.1 In etwa 15 – 20 % der Fälle endet eine Infektion ungeborener Kinder mit dem Rötelnvirus tödlich. Kommt es nach der Geburt zu einer Infektion mit Rötelnviren, treten hingegen häufig nur milde Symptome auf. Mit zunehmendem Lebensalter steigt jedoch das Risiko für Komplikationen.2

Wie kann man sich mit Röteln anstecken?

Meist steckt man sich mit Röteln über das Einatmen infektiöser Tröpfchen an. Diese gelangen in die Luft, wenn an Röteln erkrankte Personen beispielsweise niesen oder husten. Man spricht hier auch von einer sogenannten „Tröpfcheninfektion“. Wenn Schwangere Röteln haben, können sie die Rötelnviren auf das ungeborene Kind übertragen.1 Dann kann das Kind an einer sogenannten konnatalen Rötelnembryofetopathie erkranken.2 Was genau eine konnatale Rötelnembryofetopathie ist, erfahren Sie im Abschnitt 4. Symptome einer Röteln-Infektion.

Wie lange sind an Röteln erkrankte Personen ansteckend?

Eine Ansteckung ist 1 Woche vor und bis zu 1 Woche nach dem Auftreten des Hautausschlages möglich. Kinder, die an einer konnatalen Rötelnembryofetopathie erkrankt sind, sind noch bis zu einem Alter von etwa 1 Jahr ansteckend.2

Wie viele Rötelnfälle gibt es weltweit?

Durch Impfungen sind die Fallzahlen für Röteln weltweit deutlich zurückgegangen.2 Im Jahr 2022 wurden weltweit etwa 18.000 Fälle gemeldet. Das sind deutlich weniger als noch im Jahr 2000 mit ca. 670.000 gemeldeten Fällen.3 Am häufigsten kamen 2009 Röteln in Ländern der westpazifischen und südostasiatischen WHO-Region und in afrikanischen Ländern vor.2

Wie häufig sind Röteln in Deutschland?

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 249 Rötelnfälle gemeldet, davon erfüllten jedoch nur 3 die Referenzdefinition (klinisch-epidemiologischer oder klinisch-laborchemischer Nachweis). Seit der Einführung der bundesweiten Meldepflicht im Jahr 2013 nahm die Anzahl der übermittelten Röteln-Erkrankungen mit erfüllter Referenzdefinition kontinuierlich ab. Dem Robert Koch-Institut (RKI) wurde 2022 keine konnatale Röteln-Infektion gemeldet. Der letzte bekannt gewordene Fall datiert bereits ins Jahr 2015. Laut RKI ist die Anzahl der übermittelten Röteln-Fälle im Jahr 2022 auf einem historischen Tiefpunkt und hat die WHO-Indikatorinzidenz für die Röteln-Eliminierung unterschritten.4

Symptome bei ungeborenen Kindern

Schwangere, die Röteln haben, können das Rötelnvirus über den Mutterkuchen (Plazenta) auf ihr ungeborenes Kind übertragen. Erkrankt das Kind infolgedessen an einer konnatalen, also im Mutterleib oder während der Geburt erworbenen Rötelnembryofetopathie, können schwerwiegende Schädigungen die Folge sein. Hierzu gehören:2

  • Trübung der Augenlinsen
  • Innenohrtaubheit
  • Schädigungen am Herzen
  • geringes Geburtsgewicht
  • Einblutungen in die Haut
  • Vergrößerung von Leber und Milz
  • Gehirnentzündung
  • Leberentzündung
  • Herzmuskelentzündung
  • Schädelfehlbildung2

Das Risiko für Schädigungen des Kindes ist davon abhängig, in welcher Schwangerschaftswoche sich die Mutter mit Röteln ansteckt. Besonders groß ist die Gefahr bei einer Infektion in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. In dieser Phase treten bei bis zu 90 % der Kinder Schädigungen auf. Bei einer Infektion ab der 20. Schwangerschaftswoche ist dies selten der Fall. Im 1. – 4. Schwangerschaftsmonat kann eine Infektion zudem zu einer Früh- oder Fehlgeburt führen.2

Symptome bei geborenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Röteln können sich bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bemerkbar machen durch:1

  • Lymphknotenschwellungen
  • Kopfschmerzen
  • leicht erhöhte Körpertemperatur
  • Bindehautentzündung
  • Entzündung der oberen Atemwege
  • Hautausschlag, der im Gesicht beginnt und sich dann weiter ausbreitet
  • Gelenk-Entzündungen und -Schmerzen2

In seltenen Fällen treten Komplikationen auf. Hierzu gehören beispielsweise: Bronchitis, Ohrenentzündung, Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung, Mangel an Blutplättchen oder Gehirnentzündung. Je älter die an Röteln erkrankte Person ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Komplikationen auftreten. Bei etwa der Hälfte der mit dem Rötelnvirus infizierten Personen treten gar keine Beschwerden auf.2

Erkrankungen mit Hautausschlag ähneln sich in ihrer Erscheinungsform

Die Symptome, die bei einer postnatalen Röteln-Erkrankung auftreten, können mit anderen Erkrankungen verwechselt werden. So ist nicht immer zu unterscheiden, ob die erkrankte Person an Masern, Ringelröteln, Scharlach oder Röteln leidet. Auch eine Reaktion auf eine Medikamentenbehandlung muss ausgeschlossen werden.2

Laboruntersuchungen sollen Klarheit bringen

Deshalb werden zum sicheren Nachweis von Röteln Laboruntersuchungen durchgeführt. Zum Einsatz kommen z. B. Blutuntersuchungen und der Nachweis des viralen Erbgutes in einem Rachen-Abstrich oder im Urin.2

Die Behandlung von Röteln erfolgt symptomatisch. Das heißt, es werden nur die auftretenden Symptome – wie Fieber, Gelenk-Entzündungen und -Schmerzen – behandelt. Eine ursächliche Therapie der Rötelnvirus-Infektion gibt es nicht.2

Wann werden Kinder gegen Röteln geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Röteln als Standardimpfung. Für die Grundimmunisierung bei Kindern sind 2 Impfungen notwendig. Für die Impfung gegen Röteln wird ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der gleichzeitig gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) vorbeugen kann.5

  • Die 1. Impfung erfolgt im Alter von 11 Monaten. Der Impftermin kann beispielsweise mit der U6 Vorsorgeuntersuchung kombiniert werden.
  • Die 2. Impfung findet im Alter von 15 Monaten statt.
  • Dabei sollte jedoch ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen der 1. und der 2. Impfung liegen.
  • Versäumte Impfungen können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.5

Wann wird Frauen im gebärfähigen Alter eine Impfung gegen Röteln empfohlen?

Eine Impfung gegen Röteln wird Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen, wenn:5

  • sie bisher gar nicht gegen Röteln geimpft wurden oder
  • sie nur eine Impfung gegen Röteln erhalten haben oder
  • die Impfdokumentation fehlt5

Frauen, die bisher nur einmal gegen Röteln geimpft wurden, erhalten 1 MMR-Impfung. Bei Frauen, die noch keine Impfung gegen Röteln bekommen haben oder bei denen die Impfdokumentation fehlt, werden 2 MMR-Impfungen empfohlen. Zwischen der 1. und 2. MMR-Impfung sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen.5

Mütter, die während der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten nach der Geburt 2 MMR-Impfungen erhalten. Zwischen den Impfungen sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen. Für die 1. Impfung bietet sich beispielsweise die Mutterschaftsnachsorgeuntersuchung am Ende des Wochenbetts an.5

Welche Empfehlungen zur MMR-Impfung gibt es für nach 1970 geborene Personen?

Eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff wird auch allen nach 1970 geborenen Personen ab 18 Jahren mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen.5

Für welche Berufsgruppen wird eine MMR-Impfung empfohlen?

Die MMR-Impfung wird außerdem Personen empfohlen, die nach 1970 geboren und in den folgenden beruflichen Bereichen tätig sind (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, ehrenamtlich Tätige und Studierende):5

  • Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Pflegeeinrichtungen
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreispflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedler:innen
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen5

Die Anzahl der benötigten Impfstoffdosen richtet sich danach, wie viele Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln bereits durchgeführt wurden:5

  • Bei Frauen sind insgesamt jeweils 2 dokumentierte Impfungen gegen Mumps, Masern und Röteln erforderlich.
  • Männer benötigen ebenfalls insgesamt jeweils 2 dokumentierte Impfungen gegen Mumps und Masern und nur 1 Impfung gegen Röteln.5

Fehlende Impfungen werden mit einem MMR-Impfstoff durchgeführt. Personen, die 2 MMR-Impfungen benötigen, erhalten diese im Abstand von mindestens 4 Wochen.5

Was bezahlt die Krankenkasse?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Impfung.6

Häufig gestellte Fragen zum Thema Röteln-Impfung

Zur Website des Robert Koch-Instituts mit Bezug auf die Impfung gegen Röteln geht es hier*.

Das Robert Koch-Institut in Berlin beantwortet außerdem auf seiner Webseite hier* wie Falschinformationen zum Thema Impfen aufgeklärt werden können.

Impf-Wissen

Kontraindikationen beim Impfen: Welche Gründe sprechen tatsächlich gegen eine Impfung? Testen Sie im Artikel „Hätten Sie’s gewusst? Kontraindikationen beim Impfen: Ja oder nein“ Ihr Wissen!

Was bedeutet der Begriff „Herdenimmunität“? Und worin unterscheiden sich Lebend- und Totimpfstoffe? Antworten auf diese und weitere spannende Fragen erfahren Sie im Artikel Basiswissen Schutzimpfungen – Das sollten Sie wissen“.

Wann sollten sich Ihre Patient:innen gegen welche Infektionskrankheit impfen lassen? Antworten darauf finden Sie im praktischen Impfkalender des Robert Koch-Instituts.*

*Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.

Quellen

  1. Bundezentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Röteln. Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt! Stand: März 2024. Abrufbar unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/roeteln [eingesehen am 05.09.2024].
  2. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Röteln. Stand: 30.10.2021. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Roeteln.html [eingesehen am 05.09.2024].
  3. World Health Organization (WHO). Fact Sheet Rubella. Stand: 14.05.2024. Abrufbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/rubella [eingesehen am 05.09.2024].
  4. Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2022. Stand: 01.03.2023. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html [eingesehen am 05.09.2024].
  5. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024. Epid Bull 2024;04:1-72.
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). Zuletzt geändert am 18.07.2024. In Kraft getreten am 22.08.2024. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 05.09.2024].

DE-NON-01160 09/24