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Hepatitis B

Hepatitis B

Hepatitis-B-Virusinfektionen bei Kleinkindern und Immungeschwächten verlaufen in 30 – 90 % der Fälle chronisch.1 Solche Infektionen können die Leber schädigen2 und erhöhen das Risiko für das Auftreten von Leberkrebs deutlich.1 Mehr Infos zu dieser Erkrankung erhalten Sie hier!

1. Fakten zu Hepatitis B

Fakten zu Hepatitis-B-Erkrankungen

  • Nach Schätzungen der WHO für das Jahr 2019 waren weltweit ca. 296 Millionen Menschen chronisch mit Hepatitis B infiziert. 2019 starben etwa 820.000 Menschen an den Folgen einer Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV).3
  • Bei chronischen HBV-Infektionen kann die Erkrankung zu einer Leberzirrhose führen.2
  • Chronische Träger:innen des HBV weisen im Vergleich zur Normalbevölkerung ein 100-fach erhöhtes Risiko für das Auftreten von Leberkrebs auf.1
  • HBV kann z. B. durch Körperflüssigkeiten, Kontakt mit verunreinigtem Blut, Sexualkontakte oder bei der Geburt von der infizierten Mutter auf das Neugeborene übertragen werden.3

2. Was ist Hepatitis B?

Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber, die durch das HBV ausgelöst wird. Die Infektion mit HBV zählt weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Eine HBV-Infektion kann ohne Symptome, mit akuten Symptomen und Gelbsucht oder ohne Gelbsucht verlaufen. Ein Teil der Patient:innen entwickelt eine chronische Infektion. Als Folge einer chronischen Hepatitis B kann es zu einer allmählichen Zerstörung der Leber – einer sogenannten Leberzirrhose – kommen oder zur Entwicklung von Leberkrebs (Leberzellkarzinom).2

3. Verbreitung und Ansteckung

Hepatitis B ist weltweit verbreitet

Nach Schätzungen der WHO für das Jahr 2019 waren weltweit ca. 296 Millionen Menschen chronisch mit Hepatitis B infiziert. 2019 starben etwa 820.000 Menschen an den Folgen einer Infektion mit HBV.3 Zu den Regionen mit einer relativ hohen Verbreitung von etwa 6 % HBV-Infektionen gehören die West-Pazifik-Region und Afrika.2

Hepatitis B in Deutschland

In Deutschland wurden im Jahr 2021 insgesamt mehr als 8.353 Fälle von Hepatitis B gemeldet. Meldepflichtig sind in Deutschland alle Fälle, in denen HBV nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob es sich um eine akute oder chronische Infektion handelt. Außerdem muss der feststellende Arzt oder die feststellende Ärztin auch bereits bei Verdacht auf bzw. bei Erkrankung oder Tod durch eine akute Virushepatitis eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt machen.2

Wie verläuft die Ansteckung mit HBV?

Die Übertragung des HBV erfolgt von Mensch zu Mensch – überwiegend sexuell, durch kontaminiertes Blut oder andere, das Virus enthaltende Körperflüssigkeiten.4 Hierzu zählen u. a. Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret und Menstrualblut.1
Ein weiterer Infektionsweg ist die Übertragung bei der Geburt von der infizierten Mutter auf das neugeborene Kind. Diese Form der Virusübertragung führt häufig zu chronischen HBV-Infektionen.3

Wie lange ist HBV ansteckend?

Personen, die mit HBV infiziert sind, gelten grundsätzlich als ansteckend, solange Virusbestandteile oder Antigene im Blut nachweisbar sind. In der Regel ist die Ansteckungsfähigkeit von HBV-Infizierten bereits einige Wochen vor Ausbruch der Erkrankung hoch. Die Ansteckungsgefahr für nicht-infizierte Personen hängt sehr stark von der Konzentration der Viren im Blut der Erkrankten und der Art des Kontaktes zu ihnen ab. Von Menschen mit einer chronischen Hepatitis B, die eine hohe Viruskonzentration im Blut aufweisen, kann über mehrere Jahrzehnte eine Ansteckungsgefahr ausgehen.1

4. Symptome einer Infektion mit Hepatitis-B-Viren

Wie verläuft die Infektion mit HBV?

Die Infektion mit HBV führt bei ca. einem Drittel der Erwachsenen zu einer akuten Leberentzündung mit Gelbsucht, einer sogenannten ikterischen Hepatitis. Bei einem weiteren Drittel zeigt sich ein akuter Verlauf ohne Gelbsucht. Das letzte Drittel der HBV-Infizierten ist symptomlos. Hier ist die Infektion mit HBV nur über einen Bluttest nachweisbar.1 Bei circa 0,5 – 1 % aller HBV-Infektionen kann es zu einem schweren Krankheitsverlauf mit der Entwicklung eines akuten Leberversagens kommen.2

Symptome der akuten Hepatitis-B-Erkrankung

Im Falle eines akuten Krankheitsverlaufes beträgt die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch einer akuten Hepatitis-B-Erkrankung 45 – 180 Tage; im Durchschnitt sind es etwa 60 – 120 Tage. Die Frühphase der akuten Hepatitis B beginnt meist mit unspezifischen Symptomen wie z. B. Gelenkschmerzen, Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen und Fieber. Nach 3 – 10 Tagen kann es zur Gelbsucht kommen, die mit einer dunklen Verfärbung des Urins einhergeht.1 Mehr als 90 % der akuten Hepatitis-B-Erkrankungen bei Erwachsenen heilen vollständig aus und führen zu einer lebenslangen Immunität.2

Symptome der chronischen Hepatitis-B-Erkrankung

Das Protein HBsAg ist ein Bestandteil des HBV. Wenn man dieses Protein länger als 6 Monate im Blutserum nachweisen kann, spricht man von chronischer Hepatitis B. Bei bis zu 10 % der mit HBV-infizierten Erwachsenen kommt es zu einem chronischen Verlauf, oftmals ohne Anzeichen für eine akute Erkrankung.1 Im frühen Kindesalter verläuft die Infektion in ca. 90 % der Fälle chronisch.2 Bei Kleinkindern bis zum Alter von 3 Jahren und bei Personen mit geschwächtem Immunsystem chronifiziert die Hepatitis B in 30 – 90 % der Fälle.1 Mögliche Folgen einer chronischen Hepatitis B können die Entstehung einer Leberzirrhose oder eines Leberzellkarzinoms sein.2 Das Risiko für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms ist bei chronisch HBV-Infizierten etwa um den Faktor 100 höher als in der Normalbevölkerung.1

5. Diagnose einer Hepatitis-B-Erkrankung

Wie diagnostiziert der Arzt oder die Ärztin eine HBV-Infektion?

Bei Patient:innen mit klinischen Symptomen einer HBV-Infektion, erfolgt die Diagnose Hepatitis B anhand von bestimmten Blutwerten.1

Welche Erkrankungen müssen ausgeschlossen werden?

Eine Infektion mit den unterschiedlichen Hepatitis-Viren ist nicht grundsätzlich unterscheidbar. Daher sollten bei Verdacht auf eine HBV-Infektion auch Hepatitis-A-, Hepatitis-C- und Hepatitis-E-Viren als Auslöser ausgeschlossen werden. Auch andere Virus-Infektionen können vergleichbare Symptome verursachen.1
Auch eine Infektion mit bestimmten bakteriellen Erregern gilt es bei der Diagnose auszuschließen. Bei Patient:innen, die sich in tropischen Ländern aufgehalten haben, sollten vor der Diagnose einer Hepatitis-B-Infektion auch dort verbreitete Erkrankungen wie z. B. Malaria in Betracht gezogen werden.1
Ebenfalls ausgeschlossen werden sollten nicht-infektionsbedingte Ursachen, die ähnliche Symptome auslösen können, wie z. B. eine toxische Leberentzündung aufgrund von Alkoholkonsum oder Arzneimitteleinnahme.1

6. Behandlung einer Infektion mit Hepatitis-B-Viren

Wie wird Hepatitis B behandelt?

Eine spezifische Therapie mit antiviralen Medikamenten wird bei einer akuten HBV-Infektion aufgrund der hohen Spontanheilungsrate nicht empfohlen. Bei Anzeichen dafür, dass die Leberfunktion abnimmt, werden antivirale Medikamente eingesetzt.1

Vorbeugen ist besser als Behandeln

Als gezielte Vorbeugungsmaßnahme ist eine Impfung gegen Hepatitis B verfügbar.2 Für wen die Impfung gegen Hepatitis B empfohlen wird, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

7. Die Hepatitis-B-Impfung

Impfung gegen Hepatitis B bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Hepatitis B für Säuglinge und Kinder sowie als Nachholimpfung bei Jugendlichen, die nicht oder unvollständig geimpft sind. Häufig wird für die Grundimmunisierung ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der zusätzlich zu Hepatitis B auch gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung und Haemophilus influenzae Typ B gerichtet ist.5

  • Die 1. Impfung findet im Alter von 2 Monaten statt. Die Früherkennungsuntersuchung U4 ist eine gute Gelegenheit hierfür.
  • Die 2. Impfung bekommen Säuglinge im Alter von 4 Monaten.
  • Im Abstand von mindestens 6 Monaten erfolgt die 3. Impfung im Alter von 11 Monaten. Es bietet sich an den Termin für diese Impfung mit der Früherkennungsuntersuchung U6 zu verbinden.
  • Frühgeborene Säuglinge bekommen insgesamt 4 Impfungen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten.
  • Das Nachholen der Grundimmunisierung bei bis dahin noch ungeimpften Kindern und Jugendlichen wird möglichst vor der Pubertät, spätestens aber bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen.5

Nach der Grundimmunisierung gegen Hepatitis B sind im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne besonderes Risiko für eine Hepatitis-B-Infektion erforderlich.5

Für welche weiteren Personen wird die Impfung gegen Hepatitis B empfohlen?

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Hepatitis B auch für die folgenden 4 Personengruppen:5

  1. Personen, bei denen wegen einer bestehenden oder zu erwartenden Immundefizienz bzw. Immunsuppression oder einer bestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist (z. B. HIV-Positive, mit Hepatitis C Infizierte, Dialysepatient:innen)
  2. Personen mit einem erhöhtem nicht-beruflichen Expositionsrisiko (z. B. bei Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, bei intravenösem Drogenkonsum, Kontakt zu HBV-Infizierten im häuslichen Umfeld, Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene, ggf. Patient:innen von psychiatrischen Einrichtungen)
  3. Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko, einschließlich Auszubildender, Praktikant:innen, Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit vergleichbarem Expositionsrisiko, wie z. B. Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche Ersthelfer:innen, Polizist:innen, Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (wie Gefängnissen, Asylbewerberheimen, Behinderteneinrichtungen)
  4. Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis-B-Verbreitung. Ob die Impfung gegen Hepatitis B vor Antritt einer Reise erforderlich ist, wird nach einer individuellen Beurteilung des Infektionsrisikos durch einen Arzt oder eine Ärztin ermittelt.5

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Kosten der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter werden als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen. Gleiches gilt für Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch für Personen mit erhöhtem beruflichen Ansteckungsrisiko übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Kosten für Reiseimpfungen müssen die Krankenkassen nur in bestimmten Fällen übernehmen – z. B. wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt oder im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist.6 Krankenkassen können die Impfung allerdings in ihren Leistungskatalog aufnehmen.7 Es ist daher sinnvoll, die Kostenübernahme mit der Versicherung abzuklären.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Röteln-Impfung
Zur Website des Robert Koch-Instituts mit Bezug auf die Impfung gegen Hepatitis B geht es hier.*
Das Robert Koch-Institut in Berlin beantwortet außerdem auf seiner Webseite hier* häufig gestellte Fragen und kritische Einwände zum Thema Impfen.

Impfkalender
Wann sollten Sie sich gegen welche Infektionskrankheit impfen lassen? Antworten darauf finden Sie hier* im praktischen Impfkalender des Robert Koch-Instituts.

*Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber Hepatitis B und D. Stand: Februar 2018. Abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HepatitisB.html [eingesehen am 06.12.2022].
  2. Robert Koch-Institut (RKI). Virushepatitis B und D im Jahr 2021. Epid Bull 2022;30:3-21.
  3. World Health Organization (WHO). Fact sheet Hepatitis B. Stand: 24.06.2022. Abrufbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/hepatitis-b [eingesehen am 06.12.2022]
  4. Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2020. Datenstand: 01.03.2021. DOI 10.25646/8773.
  5. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022. Epid Bull 2022;04:3-67.
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). Zuletzt geändert am 18.08.2022. In Kraft getreten am 01.10.2022. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/ [eingesehen am 06.12.2022].
  7. Robert Koch-Institut (RKI). Hinweise zur Kostenübernahme. Stand: 08.04.2021. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Reiseimpfung/Kostenuebernahme.html [eingesehen am 06.12.2022]